Im letzten Jahr erhielten 12.300 Migranten in Deutschland Asyl, obwohl sie zuvor bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden. Verwaltungsgerichtsurteile, die die Abschiebung aufgrund unzureichender Sozialversorgung in Griechenland als menschenunwürdig einstufen, sowie eine weitreichende Auslegung dieser Urteile durch das Bundesinnenministerium sind Hauptgründe hierfür.
Griechische Flüchtlinge erhalten erneut Asyl in Deutschland
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat im Jahr 2023 über 16.500 Asylanträge von Migranten entschieden, die bereits in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt wurden. Wie die “Welt am Sonntag” berichtet, erhielten 12.300 dieser Migranten in Deutschland einen Schutztitel. Bei 1.900 Antragstellern erledigte sich das Verfahren, da sie in ein anderes Land weiterzogen und 2.300 Anträge wurden abgelehnt.
Im Fokus der Kontroverse steht das Innenministerium unter Leitung von Nancy Faeser (SPD). Kritiker werfen der Behörde vor, Urteile, die die Abschiebung nach Griechenland aufgrund unzureichender Sozialversorgung als menschenunwürdig einstuften, weitreichend auszulegen. Die “Welt am Sonntag” zitiert aus Behördenkreisen: “Dass die Überstellungen nach Griechenland nicht nur für jene, die dort mit einer erheblichen Wahrscheinlichkeit von Sozialleistungen abhängig wären, ausgesetzt sind, sondern auch für junge, gesunde Männer, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dort Arbeit finden würden und gar nicht die als zu niedrig beurteilten Sozialleistungen benötigen, liegt nicht an den Gerichten, sondern im Entscheidungsspielraum des Bundesinnenministeriums”. Faesers Behörde reagierte auf diesen Vorwurf mit dem Hinweis, dass die Gerichte ihre Urteile “auch auf Erkenntnisse, wonach diese Personen de facto keinen Zugang zu Arbeit haben”, stützten.
Mögliche Auswirkungen der anstehenden EU-Asylreform
Die Weiterwanderung von Asylzuwanderern nach Deutschland könnte durch die anstehende EU-Asylreform sogar erleichtert werden. Künftig sollen Migranten mit geringer Aussicht auf Anerkennung in Grenzverfahren in den Ersteinreisestaaten geprüft werden. Nach einer ablehnenden Entscheidung wird jedoch die Zuständigkeit für einen Asylsuchenden nach 15 Monaten enden.
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, übt Kritik an dieser Regelung: “Das ist eine Kapitulationserklärung des EU-Asylsystems vor dem hunderttausendfachen Rechtsmissbrauch, den wir schon heute erleben. Kein Wunder, dass andere EU-Staaten zustimmen, wenn sie nach 15 Monaten die Verantwortung für abgelehnte Asylbewerber loswerden”.
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