Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) zu den beantragten Haftbefehlen gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant zur Kenntnis genommen. In einem Statement hat die Regierung betont, ihre Position sowohl hinsichtlich der Unterstützung des IStGH als auch der engen Beziehungen zu Israel als Teil ihrer Geschichtskonsequenzen zu sehen.
Deutschland und der IStGH
Regierungssprecher Steffen Hebestreit betonte in einer Presseerklärung am Freitag in Berlin, dass Deutschland bei der Verfassung des Statuts des IStGH mitgewirkt habe und sich als „einer der größten Unterstützer des IStGH“ begreife. Dies, so Hebestreit, sei auch eine Folge der deutschen Geschichte.
Außerdem verwies der Regierungssprecher auf die besonderen Beziehungen zu Israel. „Gleichzeitig ist Konsequenz der deutschen Geschichte, dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden“, so Hebestreit.
Folgen der Haftbefehlsanträge
Die Bundesregierung gab bekannt, dass sie die innerstaatlichen Schritte in Folge der Entscheidung des IStGH „gewissenhaft prüfen“ werde. Erst wenn ein Aufenthalt des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu und des ehemaligen Verteidigungsministers Joaw Galant in Deutschland absehbar sei, so Hebestreit, stünde Weiteres zur Diskussion.
Die Bedeutung der einzigartigen Beziehungen
Mit diesen Äußerungen macht die Bundesregierung deutlich, dass sie trotz ihrer grundsätzlichen Unterstützung für das IStGH, die Fälle Netanjahu und Galant im Kontext ihrer engen Beziehungen und geschichtlich bedingten Verantwortung gegenüber Israel betrachtet.
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