Die Bundesregierung plant, weitere Rüstungsexporte nach Israel freizugeben, so die “Süddeutsche Zeitung”. Dies erfolgt nach der Zusicherung der israelischen Regierung, dass diese Waffen im Rahmen des humanitären Völkerrechts genutzt werden.
Geplante Freigabe von Rüstungsexporten
Die Regierung unter Premier Benjamin Netanjahu hat Ende letzter Woche die geforderte Zusicherung in Berlin hinterlegt, dass von Deutschland gelieferte Rüstungsgüter nur im Rahmen des humanitären Völkerrechts eingesetzt werden. Daraufhin plant die Bundesregierung nun, Ausfuhrgenehmigungen für Ersatzteile und Komponenten für Hubschrauber und Panzer zu erteilen. Diese fallen in der Regel unter die Kategorie “sonstige Rüstungsgüter”, die laut dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtig sind.
Risikoprävention durch Zusicherungen
Durch die geplanten Ausfuhrgenehmigungen und eingeholten Zusicherungen, die auch in Lieferverträgen mit Ländern wie der Ukraine enthalten sind, möchte die Bundesregierung das Risiko mindern, dass internationale Gerichte oder deutsche Verwaltungsgerichte den Rüstungsexport nach Israel per einstweiliger Verfügung teilweise oder ganz untersagen.
Rechtliche Hintergründe
Das Verwaltungsgericht Berlin verweigerte im Juni einen entsprechenden Antrag von Palästinensern aus dem Gazastreifen. Sie forderten ein grundsätzliches Untersagen von Lieferungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht führte allerdings aus, dass die Bundesregierung die “Haltung des Empfängerlandes zu den einschlägigen Grundsätzen der Übereinkünfte des humanitären Völkerrechts” berücksichtigen und Ausfuhrgenehmigungen verweigern müsse, wenn “eindeutig das Risiko besteht”, dass Rüstungsgüter für schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verwendet werden. In seiner Argumentation lehnte sich das Gericht an entsprechende Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag an, wo Nicaragua die Bundesregierung verklagt hatte.
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