Seit der Verschärfung des Waffengesetzes Ende Oktober haben die deutschen Behörden bisher nur begrenzt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Messer- und Waffenverbotszonen einzurichten. Eine Anfrage des „Spiegel“ bei den Innenministerien der Länder ergab, dass solche Zonen bislang nur in fünf Bundesländern geschaffen wurden.
Neue Verbotszonen in wenigen Gebieten
Die Verschärfung des Waffengesetzes im Oktober, eine Reaktion auf den islamistischen Terrorangriff in Solingen, sollte den Weg für mehr Waffenverbotszonen ebnen. Doch bisher wurden diese Zonen nur in wenigen Gebieten eingerichtet. In Berlin, Braunschweig und dem bayerischen Geretsried sind solche Zonen bereits aktiv. Zudem wurde in Hamburg und Schleswig-Holstein das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Nahverkehr verboten.
Zukünftige Planungen
Im Saarland sind neue Verbotszonen in Saarbrücken und Neunkirchen geplant. Auch in Nordrhein-Westfalen sollen neue Zonen in Hamm, Bielefeld und Münster entstehen, wobei diese bereits vor der Gesetzesverschärfung vorgesehen waren. Vor der jüngsten Reform existierten laut den Ministerien bundesweit mindestens 26 solcher Verbotsgebiete.
Gründe für zögerliche Umsetzung
Laut den Innenministerien haben mehrere Landesministerien die Möglichkeit zur Einrichtung von Verbotszonen an Kommunen und Städte weitergegeben. Das bayerische Innenministerium etwa teilte mit, dass es Orte geben könnte, die bereits Zonen eingerichtet haben, ohne dass die Landesbehörden davon Kenntnis haben. Ein weiterer Grund für die zurückhaltende Umsetzung könnte die bereits bestehende gesetzliche Regelung sein, die das Mitführen von Waffen und Messern auf öffentlichen Veranstaltungen und Bahnhöfen untersagt. Die Polizei hat die Befugnis, vor Ort ohne Anlass Kontrollen durchzuführen. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 10.000 Euro, Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen wie Händler oder Kochbetriebe.
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