Benjamin Netanyahu, der israelische Premier, könnte bei einem Ausstellungsantrag des Internationalen Strafgerichtshofes in Deutschland verhaftet werden, so der Völkerrechtler Kai Ambos. Ambos weist darauf hin, dass Deutschland völkerrechtlich verpflichtet ist, Haftbefehle des Gerichtshofes zu vollstrecken.
Rechtliche Verpflichtung Deutschlands
Prof. Dr. Kai Ambos, Völkerrechtler an der Universität Göttingen, erörtert in einem Interview mit dem „Spiegel“, dass Deutschland gemäß des Völkerrechtes dazu angehalten ist, Haftbefehle des Internationalen Strafgerichtshofes zu vollstrecken. In Anbetracht eines möglichen Haftbefehls gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanyahu müsste Deutschland diesen demnach auch vollstrecken. Dies gälte insbesondere dann, wenn Netanyahu Deutschland für einen Staatsbesuch betreten würde.
Vergleich mit früheren Vorfällen
In seinem Statement zieht Ambos einen Vergleich zu einem vorherigen Fall. „Als der Internationale Strafgerichtshof vor gut einem Jahr den Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten erließ, kündigte der deutsche Justizminister Marco Buschmann umgehend an, Putin festnehmen zu lassen, wenn er deutschen Boden beträte“, so Ambos. Er stellt die Frage in den Raum, ob nun die „deutsche Staatsräson, ein rein politisches Konzept, das Völkerstrafrecht verdrängen“ könne.
Mögliche Konsequenzen für Deutschland
Sollte Deutschland dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wäre dies laut Ambos als Völkerrechtsverletzung zu werten. „Die Staatenversammlung des Internationalen Strafgerichtshofes könnte Sanktionen gegen Deutschland beschließen. Auch wenn letzteres unwahrscheinlich ist, darf Deutschland nicht einen Gerichtshof ignorieren, den es ganz maßgeblich mit ins Leben gerufen hat und der im Kern eine Konsequenz der Nürnberger Prozesse ist“, gab Ambos ebenfalls zu bedenken.
Praktische Lösung des Problems
Als praktische Lösung des Problems schlägt Ambos vor, Netanyahu nicht nach Deutschland einzuladen und ihm davon abzuraten, das Land zu besuchen. „Die einzige Lösung wäre, Netanyahu nicht einzuladen und ihm davon abzuraten, nach Deutschland zu kommen. Ich gehe auch davon aus, dass er das verstehen würde“, so der Völkerrechtler. Er fügt hinzu, dass Regierungsvertreter Deutschlands den Premier auch in Israel treffen könnten, was „völkerrechtlich gesehen unproblematisch“ sei.
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