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Startseite Deutschland & die WeltDeutschland erlaubt erstmals ferngesteuertes Fahren auf öffentlichen Straßen
Deutschland & die Welt

Deutschland erlaubt erstmals ferngesteuertes Fahren auf öffentlichen Straßen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 29. Juli 2025
Autos (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hat mit einer neuen Verordnung die Grundlage für das ferngesteuerte Fahren im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. Die Regelung ermöglicht es, Fahrzeuge in einer fünfjährigen Erprobungsphase per Telefahrer aus einer Betriebszentrale heraus zu steuern. Laut dem Fachdienst Tagesspiegel Background wurde die entsprechende Verordnung kürzlich im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Rechtsrahmen für Telefahren geschaffen

Bisher fehlte in Deutschland eine rechtliche Grundlage für das sogenannte teleoperierte Fahren. Mit der jetzt veröffentlichten Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung schafft das Bundesverkehrsministerium erstmals einen klaren Rahmen für die Erprobung dieser Technologie. Christian Hirte, parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, erklärte gegenüber Tagesspiegel Background: „Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen.“

Innovation im Fokus

„In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren“, so CDU-Politiker Christian Hirte weiter im Gespräch mit Tagesspiegel Background. Die neue Verordnung ermögliche neue Mobilitätskonzepte und lege zugleich den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung. Beim teleoperierten Fahren wird das Fahrzeug durch eine Fahrerin oder einen Fahrer in einer Betriebszentrale per Mobilfunk ferngesteuert. Der Fahrersitz im Auto selbst bleibt dabei unbesetzt.

Herausforderungen für Start-ups

Bislang war das ferngesteuerte Fahren in Deutschland gesetzlich nicht geregelt. Im bestehenden Gesetz zum autonomen Fahren war diese Technologie nicht vorgesehen. Deshalb konnten Start-ups wie Vay aus Berlin oder Fernride aus München ihre ferngesteuerten Fahrzeuge hierzulande lediglich auf Privatgelände, mithilfe von Ausnahmegenehmigungen oder im Ausland im öffentlichen Straßenverkehr erproben. Tagesspiegel Background berichtet in seiner Dienstagsausgabe über die Hintergründe und die Bedeutung der neuen Verordnung.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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