Die EU-Kommission hat einen Antrag Deutschlands auf etwa 13,5 Milliarden Euro aus dem Corona-Hilfsfonds genehmigt, die hauptsächlich in die Digitalisierung der Verwaltung und den Ausbau der Windenergie fließen sollen. Die Bundesregierung kann demnach noch vor Jahresende mit der Unterstützung aus der sogenannten „Aufbau- und Resilienzfazilität“ rechnen, die an bestimmte Investitionen gekoppelt ist und nicht zurückgezahlt werden muss.
Investitionen in verschiedene Bereiche
Die Durchsicht des Beschlusses der EU-Kommission zeigt, dass die Gelder vor allem in die Verwaltungsdigitalisierung und den Ausbau der Onshore- und Offshore-Windkraft fließen sollen. Dabei ist geplant, 215 zentrale öffentliche Dienstleistungen zu digitalisieren und so zugänglicher zu machen. Diese Dienstleistungen erstrecken sich vom Zugang zu sozialen Diensten über den transparenten Zugang zu öffentlichen Daten bis hin zu effizienteren Verwaltungsdienstleistungen für Unternehmen aus dem Privatsektor.
Erreichen von Etappenziele und Zielwerte
Neben der breit gefächerten Investition in verschiedene Sektoren war die Genehmigung der Zahlungen an Deutschland an das Erreichen von 16 Etappenzielen und 26 Zielwerten gebunden. Laut der vorläufigen Bewertung der EU-Kommission hat Deutschland diese Ziele erreicht.
Genehmigungsprozess und Auszahlung der Mittel
Diese Bewertung wurde dem Wirtschafts- und Finanzausschuss (WFA) übermittelt, der nun innerhalb von vier Wochen dazu Stellung nehmen muss. Nach dieser Stellungnahme und der endgültigen Entscheidung der Kommission kann die Auszahlung der Mittel an Deutschland erfolgen. Es wird erwartet, dass die Bundesregierung noch vor Jahresende mit der Unterstützung rechnen kann.
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