Im Jahr 2025 ist mehr als 8.000 Ausländern das Aufenthaltsrecht in Deutschland entzogen worden. Laut Bundesregierung waren von den Ausweisungsverfügungen vor allem Menschen aus Georgien, Albanien und der Türkei betroffen. Die Zahlen gehen leicht zurück, bleiben aber auf hohem Niveau. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisiert die Rechtslage als zu scharf und warnt vor Grundrechtseingriffen, auch bei Minderjährigen.
Über 8.000 Ausweisungsverfügungen im Jahr 2025
Mehr als 8.000 Ausländern ist 2025 das Aufenthaltsrecht in Deutschland entzogen worden. Betroffen von solchen Ausweisungsverfügungen waren vor allem Menschen aus Georgien, Albanien und der Türkei, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Mittwochausgabe berichtet.
Unter den im vergangenen Jahr laut Ausländerzentralregister insgesamt 8.232 betroffenen Personen – meist Männer – stammten den Angaben zufolge 671 aus Georgien, 661 aus Albanien und 618 aus der Türkei. Im Jahr 2024, als noch die Ampel-Koalition regierte, lag die Gesamtzahl der Ausweisungsverfügungen mit 9.277 etwas höher – am häufigsten ergingen sie ebenfalls gegen Menschen aus Albanien (923), Georgien (740) und der Türkei (701).
Eine Ausweisung beendet die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts und löst eine Ausreisepflicht aus. Wie viele der Ausweisungen zu Abschiebungen führten, ließ sich laut Regierung indes nicht seriös beziffern.
Kritik der Linksfraktion am Ausweisungsrecht
Clara Bünger
„Besonders alarmierend ist die Tatsache, dass regelmäßig auch Minderjährige ausgewiesen werden, selbst strafunmündige Kinder unter 14 Jahren sind betroffen“, so Bünger. Minderjährig waren 2025 insgesamt 43 von Ausweisung betroffene Personen: Davon waren 24 jünger als 14 Jahre, 19 weitere waren Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren.
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