Das Bundesinnenministerium drängt auf ein EU-weites Verteilregime für neue Flüchtlinge aus der Ukraine. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere die Frage nach einer solidarischen Verteilung und Lösungsfindungen zur Sekundärmigration.
Bundesinnenministerium fordert solidarische Verteilung von Flüchtlingen
Ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte gegenüber der “Welt”: “Deutschland setzt sich nachdrücklich für eine solidarische Verteilung der Schutzsuchenden ein und ist der Ansicht, dass insbesondere eine Auseinandersetzung und Lösungsfindung mit Blick auf Sekundärmigration aus anderen Mitgliedstaaten der EU erforderlich ist”. Die Zielrichtung sollte sein, ein EU-weites, gleichmäßiges Verteilungsregime für Neuankömmlinge aus der Ukraine zu schaffen.
Die zukünftige Regelung für Ukraine-Flüchtlinge
Aktuell wird auf EU-Ebene eine Anschlussregelung für die Ukraine-Flüchtlinge verhandelt. Bis zum 4. März 2025 gilt die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie. Nach Informationen des SPD-Politikers Helge Lindh prüft die EU-Kommission eine Verlängerung des Schutzstatus um ein Jahr, was alle Mitgliedstaaten unterstützen.
Offene Fragen zur Neuverteilung und Sekundärmigration
Ungeklärt bleibt allerdings, ob es Änderungen zum bisherigen Verfahren geben wird. Es sei wichtig, weiterhin mit der Ukraine in Kontakt zu bleiben, so das Bundesinnenministerium. Derzeit können Flüchtlinge aus der Ukraine ihr Zielland in der EU frei wählen und auch weiterreisen. In Deutschland leben über 1,3 Millionen Schutzberechtigte, in Frankreich nur etwas mehr als 60.000. Der Sprecher des Innenministeriums betonte, dass eine gemeinsame Vorgehensweise und die Verhinderung von Sekundärmigration für neu ankommende Flüchtlinge wichtig seien. Hierzu könnte die Anwendung von Artikel 11 beitragen.
Anwendung von Artikel 11
Artikel 11 der Massenzustrom-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten, Schutzberechtigte zurückzunehmen, die unerlaubt in andere EU-Staaten weiterreisen. Dieser Artikel fand bisher keine Anwendung. Würde er angewendet, könnten neu ankommende Flüchtlinge mit Rückführung rechnen, wenn sie innerhalb der EU weiterreisen. “Die Personen wären in Deutschland illegal aufhältig und müssten zurückgeführt werden”, sagte Winfried Kluth, Rechtsprofessor aus Halle und Mitglied im Sachverständigenrat für Integration und Migration, der “Welt am Sonntag”. Der Fall wäre jedoch anders, wenn der Betroffene einen Anspruch auf einen regulären Aufenthaltstitel, beispielsweise für die Beschäftigung, habe.
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