Die Bundesanwaltschaft hat einen Deutschen in Berlin festgenommen, der verdächtig ist, eine linksextremistische Organisation unterstützt zu haben. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2018 und 2020 mehrere Straftaten begangen zu haben, darunter gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung.
Festnahme aufgrund des Verdachts der Unterstützung einer extremistischen Organisation
Der deutsche Staatsangehörige, welcher am Montag in Berlin durch die Bundesanwaltschaft festgenommen wurde, steht im dringenden Verdacht, „eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben“, so der Generalbundesanwalt. Der bei der Verhaftung erlassene Haftbefehl gibt an, dass dieser zwischen Sommer 2018 bis einschließlich 2020 die Aktivitäten einer vermutlich in und um Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung unterstützt haben soll. Dem Beschuldigten werden zusätzlich gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.
„Militante linksextremistische Ideologie“
Die Organisation, die von der Polizei im Visier gehalten wird, soll sich durch eine „militante linksextremistische Ideologie“ ausgezeichnet haben, die eine Ablehnung des bestehenden demokratischen Rechtsstaates, insbesondere des staatlichen Gewaltmonopols, beinhaltete. In diesem Zusammenhang werden der Vereinigung mindestens sechs gewaltsame Angriffe gegen Personen zur Last gelegt, die sie als Rechte identifiziert haben sollen, lautet weiter der Haftbefehl.
Vorwürfe gegen den Beschuldigten
Die Ermittlungen werfen dem Beschuldigten vor, der Vereinigung als Kampftrainer gedient zu haben und seinerseits mindestens einmal ein Kampfsporttraining für Mitglieder und gleichgesinnte militante Linksextremisten veranstaltet zu haben. Des Weiteren wird ihm zur Last gelegt, am 19. Oktober 2019 mit anderen Gruppenmitgliedern eine Gaststätte in Eisenach angegriffen zu haben, die als mutmaßlicher Treffpunkt der „rechten Szene“ identifiziert wurde. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, dass der Beschuldigte und andere Mitglieder der Gruppe das Gebäude betreten, Inventar zerstört und die Anwesenden mit Schlagstöcken, Reizgas und Faustschlägen angegriffen haben sollen.
Der Beschuldigte soll dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden soll, so der abschließende Bericht der Ermittler.
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