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Deutscher Städtetag bezweifelt Realisierbarkeit der Kindergrundsicherung bis 2025

Der Deutsche Städtetag zweifelt an der geplanten Einführung der Kindergrundsicherung zum 1. Januar 2025 und fordert eine ausreichende Vorbereitung. Zudem betont er die Notwendigkeit, dass Kinder, die durch die Kindergrundsicherung nicht mehr bedürftig sind, aber in einer Familie mit SGB II-Bezug wohnen, weiterhin vom Jobcenter betreut werden können.

Zweifel am Zeitplan

Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, äußerte seine Bedenken gegenüber dem geplanten Zeitpunkt der Einführung der Kindergrundsicherung im Gespräch mit dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Hinter dem Zeitplan zur Umsetzung steht ein großes Fragezeichen“, sagte er. Insbesondere sieht Dedy Schwierigkeiten bei den notwendigen Anpassungen der IT-Systeme der kommunalen Jobcenter und Ämter. „Das lässt sich nicht bis zum geplanten Start am 1. Januar 2025 schaffen“, warnte er.

Betreuung bedürftiger Kinder

Trotz seiner Bedenken begrüßte Dedy die Einführung der Kindergrundsicherung. Gleichzeitig forderte er, dass auch zukünftig eine Betreuung bedürftiger Kinder durch die Jobcenter gewährleistet sein muss. „In jedem Fall muss klar sein, dass Kinder, die durch die Kindergrundsicherung nicht mehr bedürftig sind, aber in einer Familie mit SGB II-Bezug wohnen, trotzdem vom Jobcenter betreut werden können“, betonte er.

Ausreichende Vorbereitung notwendig

Dedy pochte zudem auf eine ausreichende Vorbereitung für den Übergang von den bisherigen Unterstützungssystemen auf die neuen Formate. „Gerade der Wechsel von den bisherigen Unterstützungssystemen auf die neuen Formate muss gut vorbereitet sein“, sagte er. Vor allem bei Kindern, die derzeit Bürgergeldleistungen erhielten, sehe er hier noch großen Klärungsbedarf und organisatorische Fragen.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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