Der Deutsche Richterbund (DRB) äußert Skepsis bezüglich der anstehenden Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG). DBR-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn bezweifelt, dass das angestrebte Ziel, schnelleren Rechtsschutz für Betroffene und eine Entlastung der Justiz zu erreichen, erfüllt werden kann.
Kritik an geplanter Reform
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des DRB, kritisierte die Reformpläne scharf im „Handelsblatt“: „Es erscheint zweifelhaft, ob die ausgegebenen Ziele eines schnelleren Rechtsschutzes für Betroffene und einer Entlastung der Justiz damit erreicht werden können“. Er führt weiter aus, dass die Reformen nicht zu weniger, sondern eher zu mehr Einzelklagen führen würden, da nicht mehr alle gleich gelagerten Verfahren bis zum Abschluss eines Musterverfahrens zwingend auszusetzen sind. „Die Regierungspläne für Anleger-Musterklagen sind trotz mancher Verbesserungen im Detail nicht der große Wurf“, sagte Rebehn.
Geplante Änderungen und Hintergrund
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant, das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zu ändern und zu entfristen. Die Regelungen traten 2005 in Kraft, um zahlreiche Einzelklagen zu bündeln und ausgesetzte Verfahren zum Musterverfahren hinzuzuziehen. Das Urteil im Musterverfahren gilt dann für alle Kläger. Dieses Konzept sollte zu einer Entlastung der Gerichte führen, allerdings zeigte bereits das erste Musterverfahren, der Telekom-Prozess, dass diese Verfahren über ein Jahrzehnt dauern können. Ähnliches droht bei den laufenden Verfahren gegen Mercedes, Volkswagen und Wirecard.
Forderung nach verbesserten Lösungsansätzen
Rebehn fordert von der Regierung bessere Ansätze, um mit den steigenden Massenverfahren umzugehen. „Während die Zivilgerichte mit immer mehr und immer neuen Massenverfahren konfrontiert sind, bleibt die Bundesregierung weiterhin überzeugende prozessrechtliche Antworten aus einem Guss für das Problem schuldig“, äußerte er sich gegenüber dem „Handelsblatt“. Seiner Meinung nach sei die aktuell angedachte Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes nicht ausreichend, um den ansteigenden Herausforderungen gerecht zu werden.
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