Die Pläne von Justizminister Marco Buschmann (FDP), Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und als Ordnungswidrigkeit zu ahnden, stoßen beim Deutschen Richterbund (DRB) auf Kritik. Die Justiz würde laut dem DRB wenig gewinnen und es könnte eine Belastung für die Ordnungsbehörden und eine Gefahr für Menschen mit niedrigen Einkommen darstellen.
DRB-Kritik an Buschmanns Plänen
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des DRB, äußerte gegenüber dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” seine Bedenken: “Damit würden die Ordnungsbehörden als steuerfinanzierte Hilfstruppe für die Verkehrsunternehmen eingespannt.” Dabei warnte er, dass viele der Fälle nach Einsprüchen gegen Bußgelder erneut vor Gericht landen könnten. Zudem sieht der Bundesgeschäftsführer eine Gefahr für Menschen mit niedrigen Einkommen, die bisher Freiheitsstrafen ersatzweise verbüßten, weil sie Geldstrafen nicht bezahlen konnten. Ihnen könnte eine Erzwingungshaft drohen, wenn sie das Bußgeld nicht bezahlten. Im Gegensatz zu einer Ersatzfreiheitsstrafe würde die Geldbuße weiterhin bestehen bleiben und nicht getilgt werden.
Alternativvorschlag des DRB
Der Richterbund schlug eine andere Herangehensweise vor. Statt Schwarzfahren generell zur Ordnungswidrigkeit zu machen, sollte die Strafbarkeit auf Fälle beschränkt werden, in denen Täter Zugangskontrollen umgehen oder Zutrittsbarrieren überwinden. Rebehn argumentierte: “Das einfache Besteigen von Bussen und S-Bahnen ohne gültiges Ticket ist hingegen kein Fall für den Staatsanwalt oder für die Bußgeldbehörde.” Stattdessen sollten die Verkehrsunternehmen ihre Zahlungsansprüche durch verstärkte Kontrollen und Vertragsstrafen selbst durchsetzen.
Gegen Streichung des unerlaubten Glücksspiels
Aber nicht nur die Schwarzfahr-Pläne des Justizministers stießen auf Kritik. Auch gegen die Absicht, das unerlaubte Glücksspiel aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, wandte sich der DRB. “Das wäre kriminalpolitisch verfehlt”, kritisierte Rebehn. Er unterstrich die Relevanz dieses Bereichs in der organisierten Kriminalität, der stärker kontrolliert und mithilfe des Strafrechts effektiv bekämpft werden müsse.
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