Der Deutsche Richterbund äußert Bedenken gegen das Cannabisgesetz, das diese Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll und ruft den Bundesrat zur Intervention auf. Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn warnt vor einer massiven Mehrbelastung der bereits überlasteten Strafjustiz und fordert eine sorgfältige Überprüfung des Gesetzes.
Kritik am Cannabisgesetz
Der Deutsche Richterbund appelliert an den Bundesrat, das Gesetz, das noch in dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden soll, zu stoppen. Sven Rebehn, der Geschäftsführer des Richterbundes, äußerte seine Bedenken im Interview mit dem “Redaktionsnetzwerk Deutschland” und sagte: “Sofern die Ampelkoalition die Bedenken der Praktiker dagegen nicht aufgreift, sollte der Bundesrat das Gesetz stoppen und den Vermittlungsausschuss einschalten.”
Belastung der Strafjustiz
Insbesondere warnt Rebehn vor zusätzlicher Belastung der Justiz, die ohnehin schon mit einem erhöhten Arbeitsaufwand zu kämpfen hat. “Mit dem Cannabisgesetz kommt eine gewaltige Mehrbelastung auf die ohnehin schon überlastete Strafjustiz zu”, so Rebehn. Demnach verzeichnen die Staatsanwaltschaften einen Anstieg der Verfahrenseingänge – “zuletzt waren es bundesweit rund 850.000 offene Fälle, fast 30 Prozent mehr als vor zwei Jahren”, erläutert der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes.
Problematische Punkte des Gesetzes
Rebehn kritisiert insbesondere die Umsetzung des Gesetzes und den rückwirkenden Straferlass. “Das in der Umsetzung ohnehin aufwendige Cannabisgesetz sieht obendrein noch einen rückwirkenden Straferlass vor”, mahnt er. Rechtskräftige Strafen für Taten, die nach neuem Recht nicht mehr strafbar wären, sollten demnach erlassen werden, sofern sie noch nicht vollstreckt sind. Doch die Prüfung der relevanten Fälle erfordert eine manuelle Überprüfung, was wiederum einen hohen Aufwand bedeutet. “Das lässt sich allerdings nicht per Knopfdruck ermitteln, sondern erfordert eine händische Überprüfung aller einschlägigen Fälle”, so Rebehn, und fügt hinzu: “Wir sprechen dabei von Zehntausenden Akten bundesweit.”
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