Der Deutsche Richterbund hat Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) scharf kritisiert und eine Rücknahme seiner Pläne für den Einsatz sogenannter V-Leute gefordert. Der Richterbund warnt, dass die geplanten Regeln “realitätsferne Anforderungen” und “überbordende Dokumentationspflichten” für verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen vorsehen, was deren Einsatz erheblich erschweren würde.
Einwände gegen Justizministeriums Entwurf
Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, kritisierte die Gesetzespläne der Bundesregierung in einem Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er meinte: “Die Gesetzespläne der Bundesregierung zum Einsatz von verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen schießen über das Ziel hinaus, die bewährten und von der Rechtsprechung anerkannten Regeln für Einsätze gesetzlich zu verankern”. Der Gesetzentwurf war laut Rebehn “aus der Balance” und würde die Notwendigkeit effektiver Strafverfolgung vernachlässigen.
Geplante Beschränkungen für verdeckte Ermittler
Der Entwurf des Justizministeriums unter Leitung von Marco Buschmann sieht vor, dass der Einsatz von Vertrauenspersonen, auch als V-Leute bekannt, nur dann zulässig ist, wenn die “Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre”. Zudem soll die Zusammenarbeit von V-Leuten und den Strafverfolgungsbehörden “einer anfänglichen und einer fortlaufenden gerichtlichen Kontrolle unterliegen”.
Rolle der V-Leute in der Strafverfolgung
Sven Rebehn betonte in seiner Kritik die entscheidende Rolle, die verdeckte Ermittler und V-Leute bei der Aufklärung schwerwiegender Straftaten in abgeschotteten Milieus, wie der organisierten Kriminalität und dem Extremismus, spielen: “Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen der Polizei sind unverzichtbar, um in abgeschotteten Milieus der organisierten Kriminalität oder des Extremismus schwerwiegende Straftaten aufklären zu können”. Angesichts “wachsender Gefahren durch demokratiefeindliche Bewegungen” seien diese Ermittlungsmöglichkeiten “weiterhin in vollem Umfang” erforderlich. Rebehn forderte den Bundestag auf, den “überschießenden Gesetzentwurf nachzubessern”.
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