Die Verabschiedung des Cannabisgesetzes durch die SPD-Fraktion wird vom Deutschen Hanfverband (DHV) als systematische Blockade kritisiert. Dies gefährde nicht nur die geplante Implementierung am 1. April 2024, sondern das gesamte Gesetzesvorhaben.
Blockade des Cannabisgesetzes
Der Deutsche Hanfverband (DHV) wirft der SPD-Fraktion vor, die Verabschiedung des Cannabisgesetzes zu blockieren. Dies steht einer geplanten Umsetzung zum 1. April 2024 und dem generellen Fortbestehen des Gesetzesvorhabens im Wege. In Vorfeld des SPD-Parteitags am Wochenende fordern deshalb einige Aktivistengruppen zu Protesten auf. Nach Angaben von Gesundheitspolitikern war die Ampelkoalition schon Ende November mit den abschließenden Details des Gesetzes einig, aber laut dem Hanfverband verhindert die SPD-Fraktion, dass es noch im Dezember im Bundestag zur Abstimmung kommt.
Forderung nach Neuaushandlung
Georg Wurth, Geschäftsführer des DHV, äußerte seine Besorgnis: „Offenbar fordert SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler, das komplette Paket noch einmal aufzuschnüren und neu zu verhandeln, weil es ihm zu liberal ist.“ Wurth beschreibt das aktuelle Gesetz schon als sehr repressiv und warnt: „Im schlimmsten Fall droht das Gesetz nun komplett zu scheitern.“ Es sei unsicher, ob genügend Zeit vorhanden sei, um das Gesetz neu zu verhandeln, und weitreichendere Kompromisse seien von den anderen Fraktionen nicht zu erwarten.
Position des SPD-Innenpolitikers
SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler gab zu Beginn der Woche zu verstehen, dass er „seit fast einem Jahrzehnt für radikale Reformen der Drogenpolitik“ eintritt und sich für einen Ansatz wie in Portugal einsetzt, alle Konsumenten vom Strafrecht zu befreien. Dies sei allerdings mit dem aktuellen Entwurf nicht umsetzbar und habe „genauso wenig gemein, wie mit dem Koalitionsvertrag“.
Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten
Der Hanfverband merkt an, dass in Deutschland täglich weitere 500 Strafverfahren gegen Cannabiskonsumenten eröffnet werden. Seit Beginn der Ampelregierung sollen es sogar über 350.000 Strafverfahren sein. Dies unterstreicht die Dringlichkeit des Themas und den Bedarf an einer gesetzlichen Regelung in näherer Zukunft.
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