Die Bundestagsverwaltung hat zum ersten Mal ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Lobbyregistergesetz verhängt. Der betroffene Deutsche Fischerei-Verband hatte sich zunächst nicht ins Lobbyregister eintragen lassen, was nun zu einer Strafe von 5.550 Euro geführt hat. Dies berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf die Behörde.
Deutscher Fischerei-Verband mit Bußgeld belegt
Am 31. Juli erging ein entsprechender Bußgeldbescheid in Höhe von 5.550 Euro gegen den Deutschen Fischerei-Verband. Der Verband hatte sich zunächst nicht ins Lobbyregister eintragen lassen. Bemerkenswert ist, dass der Präsident des Verbands bis vor Kurzem der FDP-Abgeordnete Gero Hocker war. Er hatte sich bei Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) um Fördermittel für deutsche Fischer bemüht. Mittlerweile ist Hocker als Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister tätig.
Eintragungspflicht nicht erfüllt
Die Begründung des Verbands für das Ausbleiben der Registrierung war, dass er sich als Arbeitgeberverband von der Eintragungspflicht abgemeldet sah. Die Bundestagsverwaltung ist dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Allerdings liegt momentan noch kein endgültiges Urteil vor, da der Verband gegen den Bescheid Einspruch eingelegt hat.
Weitere Verfahren wegen Nicht-Eintragung im Gange
Laut der Bundestagsverwaltung sind weitere 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren anhängig, bei denen es ebenfalls um den Vorwurf der Nichteintragung im Lobbyregister geht. Diese Informationen beziehen sich auf Daten des Bundestages.
✨ durch KI bearbeitet, .