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Deutscher Botschafter warnt vor „Sharia-Richtern“

Foto: Schild einer deutschen Botschaft im Ausland, über dts Nachrichtenagentur

Islamabad (dts Nachrichtenagentur) – Das Aufnahmeprogramm der Bundesregierung für gefährdete Afghanen wird offenbar von Islamisten genutzt, um nach Deutschland zu gelangen. Das geht aus einem vertraulichen Schreiben des deutschen Botschafters in Pakistan hervor, über das das Magazin Cicero berichtet.

Der Diplomat warnt davor, dass etwa die Hälfte aller angeblichen Justizangehörigen, die vor einer Verfolgung durch die Taliban gerettet werden sollen, „keine Richter und Staatsanwälte mit klassischer Ausbildung“ seien, sondern Absolventen von Koranschulen. „Die Erteilung von Aufnahmezusagen für Sharia-Gelehrte unterstützt die Unterwanderung unserer Rechtsordnung durch islamistische Kreise“, heißt es in dem Bericht aus Islamabad, der an das Auswärtige Amt ging. Auswärtiges Amt und Innenministerium wollen monatlich bis zu 1.000 schutzbedürftige Afghanen und deren Familienangehörige nach Deutschland bringen. Es geht um Personen, die „sich durch ihren Einsatz für Frauen-/Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben“.

Bei der Auswahl der Schutzbedürftigen arbeiten die beiden Ministerien mit Nichtregierungsorganisationen wie der „Neuen Richtervereinigung“ zusammen. Allein dieser Interessenverband von Richtern und Staatsanwälten in Deutschland habe „bis zu 700 Gefährdungsanzeigen“ für angebliche Justizangehörige in Afghanistan gestellt, schreibt der Botschafter – und betont, dass sie „sich in Struktur und Argumentation der Gefährdungslage auffallend ähneln und stellenweise wort- und inhaltsgleich sind“. Es lägen Hinweise vor, „dass die Gefährdungsanzeigen möglicherweise über Mittelsmänner und gegen Geldzahlung verfasst und gestellt wurden“. Bei der Überprüfung dieser Fälle ergeben sich dem Botschafter zufolge oft Zweifel an der tatsächlichen Gefährdung der angeblichen Justizangehörigen.

„Eine fundierte juristische Ausbildung, die im Gegensatz zu der in der Koranschule vermittelten Rechtsauffassung steht, ist hier nicht festzustellen“, schreibt er an das Auswärtige Amt. „Dies wird auch im Auftreten der Antragsteller und der Familienangehörigen im Visaverfahren deutlich: Frauen erscheinen beispielsweise komplett mit Burka/Niqab verschleiert und weigern sich bisweilen, zur Identifizierung ihren Schleier zu lüften.“ Besonders auffällig sei zudem, dass „die Personengruppe keinerlei Probleme bei der Beschaffung von Dokumenten/Pässen oder Visa für Pakistan hat“.


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dts Nachrichtenagentur
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Ein Artikel der Nachrichtenagentur dts.

  

   

 

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