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Deutsche Verbraucher fordern besser reparierbare Elektrogeräte

Eine große Mehrheit der deutschen Verbraucher spricht sich für eine verbesserte Reparierbarkeit von technischen Geräten aus. Dies geht aus einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) hervor, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe in ihren Dienstagsausgaben berichten. 89 Prozent der Befragten halten es für wichtig, dass die Bundesregierung ein Recht auf Reparatur einführt.

Verbraucherwünsche zu Reparaturfähigkeit und Lebensdauer

Die Umfrage zeigt zudem, dass eine deutliche Mehrheit der Deutschen sich wünscht, dass Hersteller Angaben zur Reparaturfähigkeit und verbindliche Aussagen zur Lebensdauer ihrer Produkte machen müssen. So finden 90 Prozent der Verbraucher verbindliche Herstellerangaben zur Lebensdauer von Elektroprodukten wichtig. Auch die Reparierbarkeit, einschließlich der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Software-Updates, ist für 87 Prozent der Befragten von Bedeutung.

Hürden bei der Reparatur und Forderung nach staatlicher Unterstützung

Aktuell empfinden 77 Prozent der Deutschen die Kosten für eine Reparatur als zu hoch, und 50 Prozent halten den Reparaturprozess für zu umständlich. Zudem gaben 42 Prozent an, von einem Fachmann von einer Reparatur abgehalten worden zu sein, und 30 Prozent berichteten über das Fehlen eines passenden Ersatzteils. Um diese Hürden zu überwinden, spricht sich eine Mehrheit der Deutschen für staatliche Unterstützung aus: 78 Prozent der Befragten würden bei finanzieller Unterstützung durch den Staat ein defektes Elektrogerät reparieren lassen.

Keo Sasha Rigorth vom Team Mobilität und Ressourcenschutz im VZBV unterstreicht die Wichtigkeit der finanziellen Rentabilität von Reparaturen. Den Zeitungen der Funke-Mediengruppe sagte Rigorth: „Eine Reparatur muss sich auch finanziell lohnen. Ein bundesweiter Reparaturbonus würde nicht nur viel Müll vermeiden, sondern auch eine neue Reparaturkultur stärken. Länder wie Österreich oder Frankreich machen es vor.“

Europäische Vorgaben und nationale Umsetzung

Die europäische Richtlinie zum Recht auf Reparatur fordert, dass Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für bestimmte Produktgruppen zu angemessenen Preisen angeboten werden müssen. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgaben bis Juli 2026 in nationales Recht umzusetzen.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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