Die Datenschutzbehörden in Deutschland prüfen derzeit die chinesische KI-Anwendung Deep Seek auf mögliche datenschutzrechtliche Verstöße. In einer Zwischenkonferenz in Berlin wurde die umfassende Datenerfassung der App sowie das Fehlen einer europäischen Niederlassung thematisiert. Rheinland-Pfalz und weitere Datenschutzbehörden wollen nun die nächsten Schritte beraten, während in Italien bereits Maßnahmen ergriffen wurden.
Datenschutzbedenken um Deep Seek
Die Datenschutzbeauftragten in Deutschland stehen aktuell vor der Herausforderung, die Datenschutzpraktiken der chinesischen KI-Anwendung Deep Seek zu überprüfen. Dieter Kugelmann, Datenschutzbeauftragter in Rheinland-Pfalz und Co-Vorsitzender des Arbeitskreises KI der Datenschutzkonferenz, äußerte sich kritisch über Deep Seek: „Es scheint bei Deep Seek datenschutzrechtlich an so ziemlich allem zu fehlen“, erklärte er gegenüber dem Fachdienst „Tagesspiegel Background“ (Donnerstagsausgabe). In den Datenschutzrichtlinien der Anwendung wird eine umfangreiche Datenerfassung erwähnt, darunter die Speicherung von IP-Adressen, Chatverläufen und sogar das Muster und der Rhythmus von Tastaturanschlägen.
Rechtliche Herausforderungen
Ein zentrales Problem bei Deep Seek ist der Datentransfer in die Volksrepublik China. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlaubt solche Datentransfers nur in Länder, deren Datenschutzstandards mit denen der EU vergleichbar sind. Da ein entsprechendes Abkommen zwischen China und der EU fehlt, besteht Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungen durch Deep Seek. Zudem sind weder eine europäische Niederlassung noch ein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens bekannt, was möglicherweise einen weiteren Verstoß gegen die DSGVO darstellt, wie Kugelmann betonte.
Reaktionen aus Italien
Die App war nicht nur in Deutschland Gesprächsthema, sondern auch in Italien. Dort hat die italienische Datenschutzbehörde bereits Informationen von Deep Seek angefordert und eine Frist von 20 Tagen zur Beantwortung gesetzt. Der Download der App aus den App-Stores von Apple und Google ist in Italien derzeit nicht möglich. Laut „Corriere della Sera“ und weiteren italienischen Medien könnte diese Beschränkung eine Vorsichtsmaßnahme seitens des chinesischen Unternehmens als Reaktion auf die dortige Datenschutzanfrage sein.
In Deutschland beraten die Datenschutzbehörden weiterhin über die nächsten Schritte. Eine Option besteht darin, dem Unternehmen einen Fragebogen zur Datenverarbeitung zuzusenden, um mehr Klarheit über die Datenschutzpraktiken von Deep Seek zu gewinnen.
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