Im aktuellen Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn (DB) und der Lokführergewerkschaft (GDL) hat die DB laut „Bild“ eine Klage gegen die Gewerkschaft eingereicht. Kern der juristischen Auseinandersetzung ist die Tariffähigkeit der GDL in Bezug auf die von ihr im letzten Jahr gegründete Genossenschaft „Fair Train“.
Klage gegen die GDL
Laut der „Bild“ hat die Deutsche Bahn(DB) Klage gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokführer(GDL) eingereicht. Die DB möchte durch das Gericht klären lassen, ob die GDL in ihrer aktuellen Form noch einen Tarifabschluss für ihre Mitglieder verhandeln, abschließen und streiken darf. Der Hintergrund hierzu ist die im letzten Jahr von der GDL gegründete Genossenschaft „Fair Train“. Über diese könnten Gewerkschaftsmitglieder ihre Stellen bei der Bahn kündigen und dann als Leihlokführer bei allen Bahn-Unternehmen arbeiten.
Vorwürfe der Bahn
Die Feststellungsklage der DB beim Hessischen Landesarbeitsgericht wirft die Frage nach möglichen personellen Verflechtungen und Interessenkonflikten auf. So behauptet die DB, dass die GDL und „Fair Train“ quasi einen Tarifvertrag mit sich selbst abgeschlossen hätten. Sie wirft der Gewerkschaft vor, gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft aufzutreten. Die Bahn geht laut „Bild“ davon aus, dass die GDL durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft „ihre Tariffähigkeit verloren habe“.
Mögliche Konsequenzen
Sollten die Vorwürfe der DB vom Gericht bestätigt werden, könnte dies schwerwiegende Folgen für die GDL haben. Sie wäre dann nicht mehr berechtigt, Tarifverträge abzuschließen – weder mit der DB, noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Trotz der eingereichten Klage hat die GDL mehrtägige Streiks für den kommenden Montag angekündigt.
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