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Startseite Deutschland & die WeltDeutsche Bahn verbietet Cannabis-Konsum auf Bahnhöfen und Bahnsteigen
Deutschland & die Welt

Deutsche Bahn verbietet Cannabis-Konsum auf Bahnhöfen und Bahnsteigen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. April 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 20. April 2024
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Die Deutsche Bahn wird ab nächster Woche das Rauchen von Cannabis auf Bahnhöfen und Bahnsteigen verbieten und eine aktualisierte Hausordnung einführen. Damit wird auf das gesetzliche Verbot von Cannabis-Konsum in Fußgängerzonen und in der Nähe von Schulen und Spielplätzen Bezug genommen.

Bahnhofsregeln in Übereinstimmung mit gesetzlichen Vorgaben

In einer Mitteilung an die „Bild am Sonntag“ erklärte eine Bahnsprecherin: „Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an.“

Anpassung der Hausordnung und Kontrollen geplant

Die neue, angepasste Hausordnung soll in etwa vier Wochen fertiggestellt und rechtsgültig sein. Ab diesem Zeitpunkt sind die Mitarbeiter der DB Sicherheit dazu angehalten, bei ihren Streifen entsprechende Kontrollen durchzuführen und bei Verstößen auf das Joint-Verbot hinzuweisen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind jedoch „freundliche Aufforderungen und Hinweise“ seitens der Mitarbeiter vorgesehen, um Reisende davon abzuhalten, Cannabis zu konsumieren.

Spezielle Raucherbereiche und Ausnahmen

Trotz des generellen Verbots seit 2007, dem Bundesnichtraucherschutzgesetz folgend, sind das Rauchen und der Gebrauch von E-Zigaretten in speziell gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Es gibt derzeit rund 400 Bahnhöfe von insgesamt 5.400 mit Raucherbereichen. Das Entsorgen der Zigarettenstummel kostet die Bahn jedoch Geld – allein 2023 wurden 8,7 Millionen Euro für Abfallbehälter und die Aschenbecherreinigung ausgegeben. Die einzige Ausnahme vom Joint-Verbot ist der medizinische Konsum von Cannabis, der weiterhin erlaubt bleibt.

Geplante Verschärfung des Cannabis-Gesetzes

Die „Augsburger Allgemeine“ berichtet zudem, dass die Bundesregierung das Cannabis-Gesetz verschärfen will, um den Ländern entgegenzukommen. Demzufolge soll verhindert werden, dass mehrere Vereine Anbauflächen am selben Ort oder im selben Objekt betreiben. Für die Genehmigung von Anbauflächen sollen die Behörden mehr Ermessensspielraum erhalten.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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