Frankfurt/Main: Der geplante 24-stündige Streik der Lokführergewerkschaft GDL kann trotz der Bemühungen der Deutschen Bahn, diesen durch das Arbeitsgericht zu stoppen, stattfinden. Ein entsprechender Antrag der Bahn auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wurde am Montagabend vom Gericht abgelehnt.
Gericht lehnt Antrag der Deutschen Bahn ab
Am Montagabend hat das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main den Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung abgelehnt. Aufgrund dieser Entscheidung kann der geplante 24-stündige Streik der Lokführergewerkschaft GDL stattfinden. In der Vergangenheit hatte die Bahn nach ähnlichen Urteilen Berufung eingelegt und sich an das Landesarbeitsgericht gewandt.
Details zum geplanten Streik
Der Streik im Personenverkehr soll um 2 Uhr in der Nacht beginnen und in der Nacht auf Mittwoch ebenfalls um 2 Uhr enden. Im Güterverkehr hingegen wurde bereits am Montagabend um 18 Uhr die Arbeit niedergelegt, ebenfalls für 24 Stunden.
Notfahrplan und Pressekonferenz
Trotz der rechtlichen Niederlage hat die Bahn einen Notfahrplan angeboten und scheint nicht mehr daran zu glauben, den Streik juristisch stoppen zu können. Für Dienstagmorgen wurde eine Pressekonferenz im Berliner Hauptbahnhof angekündigt. Dort will ein Konzernsprecher sich „zum aktuellen GDL-Streik“ äußern.
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