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Deutsche Bahn reicht Eilantrag gegen GDL-Streik ein in Frankfurt

Die Deutsche Bahn (DB) versucht, den für Dienstag angekündigten Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) mithilfe einer einstweiligen Verfügung durch das Frankfurter Arbeitsgericht abzuwenden. Dieser Streik ist bereits der sechste in einem immer noch festgefahrenen Tarifstreit, dessen Hauptstreitpunkt eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit ist.

Bahn gegen Streik der GDL

In einer Mitteilung vom Montag gab die Deutsche Bahn bekannt, dass sie einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung beim Frankfurter Arbeitsgericht eingereicht hat. Der Konzern ist vor allem von der kurzen Vorlaufzeit von lediglich 22 Stunden für den angekündigten Streik irritiert.

DB-Personalvorstand Martin Seiler bezeichnete diese kurze Frist als „eine blanke Zumutung“ und „nicht hinnehmbar“. Weiterhin kritisierte er die geplanten Wellenstreiks der GDL als unverhältnismäßig und warnte, dass sie „die Versorgung im Land“ gefährden könnten.

GDL kündigt erneuten Streik an

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) gab am Sonntagabend ihre Pläne für einen weiteren 24-stündigen Streik bekannt. Dieser soll von Dienstag, 2 Uhr, bis Mittwoch, 2 Uhr, andauern.

Tarifkonflikt weiterhin ungelöst

Im laufenden Tarifkonflikt handelt es sich dabei bereits um den sechsten Ausstand. Dieser Konflikt wird allgemein als festgefahren betrachtet. In der jüngsten Vergangenheit hat die DB eine formale Schlichtung ins Spiel gebracht. Die GDL forderte jedoch von der Arbeitgeberseite ein neues Angebot, um an den Verhandlungstisch zurückkehren zu können. Der Hauptstreitpunkt in dieser Auseinandersetzung ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit.

Die Entscheidung des Frankfurter Arbeitsgerichts über die einstweilige Verfügung, welche die DB eingereicht hat, bleibt mit Spannung zu erwarten.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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