Die Deutsche Bahn plant rechtliche Schritte gegen den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL). Dieser Streik ist laut Bahn-Personalvorstand Martin Seiler „nicht nur absolut überflüssig“, sondern auch „rechtlich nicht zulässig“.
Streik der GDL: Rechtsmittel von der Deutschen Bahn
Nach der Ankündigung des Streiks durch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Sonntagabend, wurde durch die Deutsche Bahn schnell Widerstand geleistet. Ein Eilantrag auf einstweilige Verfügung soll beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingereicht werden, um den geplanten Streik zu verhindern. Nach Meinung von Martin Seiler, Bahn-Personalvorstand, ist dieser Streik überflüssig und rechtlich nicht zulässig. „Denn die Lokführergewerkschaft hat ihre Tariffähigkeit durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft verloren.“
GDL bezeichnet Angebot der Bahn als „substanzlos und vergiftet“
Die GDL hatte das kürzlich erweiterte Angebot der Deutschen Bahn als „substanzlos und vergiftet“ bezeichnet. Trotzdem fordert die Bahn die Gewerkschaft auf, den geplanten Streik abzusagen und stattdessen den vorgeschlagenen Verhandlungstermin am 10. Januar wahrzunehmen. Die GDL plant jedoch, von Mittwoch, 2 Uhr, bis Freitag, 18 Uhr, zu streiken, im Güterverkehr bereits ab Dienstag, 18 Uhr.
Mögliche Auswirkungen des Streiks
Die Deutsche Bahn rechnet mit erheblichen Auswirkungen auf den Betriebsablauf durch den geplanten Streik. Nach Angaben der Bahn hat die GDL 35 Forderungen gestellt, die die Personalkosten um 50 Prozent erhöhen würden. Unter anderem fordert die GDL eine 35-Stunden-Woche in einer 4-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich, eine monatliche Lohnerhöhung von 555 Euro und eine Ausweitung ihres Organisationsbereichs in die Infrastruktur.
In der aktuellen Tarifrunde werden die Tarifverträge der GDL verhandelt, die für rund 10.000 Beschäftigte in 18 von 300 Betrieben im DB-Konzern Anwendung finden. Ende August wurde bereits ein Tarifabschluss mit der EVG erzielt, der für rund 180.000 Beschäftigte in rund 500 Berufen Anwendung findet.
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