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Der Coup von Q1 mit der Q-Kampagne

von Christian Schmidt 26. August 2016
von Christian Schmidt 26. August 2016
Der Coup von Q1 mit der Q-Kampagne
26

Es war ein Coup, oder auch „Qoup“, den das Osnabrücker Unternehmen Q1 Energie AG in der Nacht zu Freitag mit der Plakatierung weiter Teile der Osnabrücker Innenstadt gelandet hatte (HASEPOST berichtete). Nicht nur die HASEPOST fragte sich, was es mit der Plakatkampagne auf sich hat.
Allerdings ist der Hintergrund vielleicht noch etwas ernster als es auf den ersten Blick scheint. Wieder einmal bekommen die geheimen Verträge der Stadtverwaltung und der Stadtwerke mit der Werbefirma Ströer einen bitteren Beigeschmack, der noch für großen Ärger im Rathaus sorgen könnte.
HASEPOST hatte bereits über die Hintergründe zum städtischen WLAN berichtet, dessen Vertrag auch unter ungewöhnlichen Umständen mit der Firma Ströer geschlossen wurde. 

Es ging nicht allein um die Werbung eines Energieversorgers

Nachdem unsere Redaktion bereits am Morgen die Verbindung zwischen dem ominösen Plakatmotiv „Q“ und der bislang als Unternehmen der Mineralölbranche auftretenden „Q1 Energie AG“ aufgefallen war, konnten wir gegen Mittag einen Verantwortlichen des Unternehmens erreichen, der uns die Hintergründe erläuterte, die nicht allein die Bewerbung eines neuen Geschäftsfelds, sondern auch den städtischen Vertrag mit der Werbefirma Ströer betreffen.

Stadtwerke hatten schon „so einen Verdacht“

Bereits einer der von dem von Q1 beauftragte Werbeunternehmen gewählten Slogans „Statt Werke. Q wählen.“ weisst auf den strategischen Wettbewerber „Stadtwerke Osnabrück“ hin. Stadtwerke-Sprecher Marco Hörmeyer hatte am Vormittag auch bereits „so einen Verdacht“, der aber noch bestätigt werden musste. Erst am Nachmittag lagen dann die Fakten zum Urheber und eine Pressemitteilung der Q1 Energie AG auf unserem Redaktionstisch.

Werbevertrag mit Ströer hat eine Wettbewerbsklausel

Warum Wahlplakate genutzt wurden, hat nach Angaben von Q1 seinen Hintergrund in einer Wettbewerbsklausel, die ausgerechnet von den Stadtwerken Osnabrück initiiert wurde. „Wir wollten uns mit unserer Marketingkampagne ganz regulär auf den Citylights-Flächen in der Stadt platzieren“, erklärt Lena von Salzen, Marketing Manager bei Q1. „Das war leider nicht möglich, weil die Stadtwerke dem Dienstleister Ströer mit der Wettbewerbsklausel Fesseln angelegt hat.“ Die besagt, dass keine Wettbewerber aus dem Energiesektor freie Werbeflächen in der Stadt buchen dürfen. Das sei laut Q1 insofern problematisch, da es sich bei den Stadtwerken Osnabrück um ein städtisches, also kommunales Unternehmen handelt.

Q1 wirft Stadtwerken unlauteren Wettbewerb vor

Ralf Bohn, Rechtsanwalt der Q1 Energie AG, ist der Überzeugung, dass ein solches Vorgehen ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist. „Das kommt einem Boykott gleich“, betont Bohn. Und weiter schreibt Q1: „Eigentlich hätte das Geheimnis erst viel später gelüftet werden sollen. Jedoch habe die Plakataktion für ungeahnte Aufmerksamkeit bei Bevölkerung und Behörden gesorgt, so dass findige Detektive der Urheberin der – bisher in Osnabrück einzigartigen ­– Marketingaktion schon am Mittag auf die Schliche gekommen sind.“

Kampagne nicht mit Auftraggeber abgesprochen?

Q1 betont, dass es von den Bürgern durchweg positive Resonanz gegeben habe. „Es gibt einige Menschen, die die „Partei Q“ für ihre schlagkräftigen Slogans und die schlichte Aufmachung der Plakate lobten – obwohl die Werbeaktion nicht mit der Unternehmenszentrale abgesprochen war.“, so Lena von Salzen zu den Hintergründen.

Die Motive der Q-Kampagne:
„Statt Werke. Q wählen.“, „Haushalt sanieren. Q wählen.“, „Wir sind die Guten. Q wählen.“, „Wir heizen Dir ein. Q wählen.“ und „Gibts auch in Grün. Q wählen.“

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Christian Schmidt

Christian Schmidt sammelte seine ersten journalistischen Erfahrungen an der Leine, bevor es ihn an die Hase verschlug. Auf den Weg von Hannover nach Osnabrück brachte ihn sein Studium an der Universität Osnabrück, das ihm (zum Glück) genügend Zeit lässt, den Journalismus als "Talentberuf" zu erlernen. Neben der Hasepost, gehören einige Fachzeitschriften aus dem Bereich Bau und Architektur zu den regelmässigen Abnehmern seiner Artikel. Direkte Durchwahl per Telefon: 0541/20280-370.

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