Ein gutes halbes Dutzend Demonstranten sorgte am Samstag für Osnabrücks erste Demonstration während der Coronakrise – und dabei auch gleich für die zweite Demonstration durch Gegendemonstranten.
Angemeldet hatte die erste Demonstration Matthias Linderkamp aus dem Landkreis Osnabrück, der bis vor zwei Jahren noch Kreisvorsitzender der AfD Osnabrück war.
Gegendemonstranten deutlich in der Überzahl
Der AfD-Hintergrund des Anmelders der Demonstration mobilisierte wiederum zahlreiche Gegendemonstranten, die sich lautstark und teils mit Trillerpfeifen vor der nur rund ein halbes Dutzend starken ersten Demonstration am Domhof platzierten und die Einhaltung der Abstandsregeln dabei nicht immer beachteten.
Protest gegen Corona-Maßnahmen hinter Flatterband-Absperrung
Die mit der Eindämmung des Coronavirus begründeten Regeln, vor allem die damit einhergehenden Einschränkung von Freiheitsrechten, standen im Mittelpunkt der Demonstration der als „Rechte“ und AfD-Anhänger im Fokus der Gegendemonstranten stehenden ursprünglichen Demonstration.
Deren Teilnehmer waren von der Polizei in ein durch Flatterband abgesperrtes Feld vor dem Theater verwiesen worden. Von dort hielten sie (legal vermummt) Schilder hoch, u.a. auch das angemeldete Thema der Demonstration „Widerstand gegen die irrationale Zerstörung unserer wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und gegen die Abschaffung unserer Bürgerrechte!“. Zentrale Forderung war die sofortige Beendigung des Lockdowns.
Kommentar des Redakteurs
Es ist nicht ohne Ironie, wenn die, die gegen harten Regeln der Coronamaßnahmen demonstrieren wollen, dies nur in einem definierten und mit Flatterband markierten Bereich dürfen, unter genauer Beobachtung der Abstandsregeln, immer im Blick der Polizeieinsatzkräfte.
Während sich auf der Seite der Gegendemonstranten ein munteres Happening derer herausbildet, die sich moralisch im Recht sehen, dabei aber zumindest in Einzelfällen genau die Regeln missachten, gegen die auf der anderen Seite demonstriert wird.
Konsequent wäre es gewesen, wenn auch die Gegendemonstranten in ein eigenes „Spielfeld“ postiert worden wären. Für die Zukunft werden die Behörden sich etwas einfallen lassen müssen, wie sie mit solchen und anderen Demonstrationen umgehen wollen.
Demonstrationen und Gegendemonstrationen hinter Flatterbandabsperrung werden allerdings auf Dauer keine Lösung sein. Zur Versammlungsfreiheit gehört auch, dass die in der Öffentlichkeit in relativer räumlicher Freiheit stattfinden kann und sich jeder Passant spontan auf die eine oder andere Seite bewegen kann.
Egal wie man diese ersten beiden Demonstrationen inhaltlich und in ihrer Durchführung bewerten will, eines ist damit auf jeden Fall wiederhergestellt: Die Demonstrationsfreiheit als ein Grundrecht und eines der höchsten Güter unseres demokratischen Gemeinwesens! Ein wichtiges Zeichen auch gegen Verschwörungstheorien.
Manch ein Aluhut hatte im Vorfeld sicher darauf spekuliert, dass es zu dieser Demonstration nicht kommen wird.
Eines allerdings fehlte dabei: Das „Gesicht zeigen“ der Demonstranten, die aktuell auf beiden Seiten vollkommen legal mit vermummtem Gesicht demonstrieren durften – irgendwie auch nicht so im Sinne des Gesetzgebers, aber aktuell wohl nicht anders möglich.