Die anhaltenden Proteste gegen die AfD und ihre Politik sind für Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ein ermutigendes Zeichen. Schwesig sieht die AfD dadurch politisch unter Druck und fordert eine intensivere Beschäftigung mit den politischen Zielen der Partei.
Wachsende Proteste ein Zeichen für politischen Druck auf die AfD
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, äußerte sich jüngst zu den zunehmenden Demonstrationen gegen die AfD. Sie sieht darin ein ermutigendes Zeichen und glaubt, dass die Partei dadurch erstmalig politisch unter Druck gerät. „Es freue sie, „dass immer mehr Menschen aufstehen und deutlich machen, dass sie keine AfD an der Macht sehen wollen“, so Schwesig gegenüber dem „Tagesspiegel“.
Intensive Beschäftigung mit den politischen Zielen der AfD gefordert
Die Ministerpräsidentin kritisiert, dass sich zu wenig mit den tatsächlichen politischen Zielen der AfD auseinandergesetzt wird. Die Partei fordert unter anderem, „alle Agrar-Subventionen zu streichen. Viele Bauern gingen bankrott, die Lebensmittelpreise würden in die Höhe schießen.“ und ein höheres Renteneintrittsalter. Schwesig sieht in diesen Forderungen eine große Zumutung für die Bevölkerung.
Wichtig sei es, so Schwesig, besonders die Protestwähler für die eigene Politik zurückzugewinnen. Dies könne ihrer Auffassung nach durch „Bürgerdialoge, Investitionen in Infrastruktur, Gespräche auf Augenhöhe statt Entscheidungen über die Köpfe hinweg“ erreicht werden.
Vorsicht geboten bei Forderungen nach AfD-Verbotsverfahren
In Bezug auf die Diskussion um ein AfD-Verbotsverfahren warnt die Ministerpräsidentin vor übereilten Schritten. Die Chancen für einen derartigen Antrag könnten „zum heutigen Zeitpunkt nicht beurteilt“ werden, so Schwesig. Sie betont, dass die AfD eine gefährliche Partei sei und teils extremistische Züge aufweise.
Für die weitere Vorgehensweise fordert Schwesig, das anstehende Urteil des OVG Münster abzuwarten. Dieses soll klären, „ob das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD bundesweit als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen kann“. Bei einer Zustimmung des Gerichts könne „die AfD intensiv beobachtet werden“.
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