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Dehoga-Präsident erwartet Cannabiskonsum-Verbot in Gastronomie-Außenbereichen

Wie der Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) Nordrhein-Westfalens, Patrick Rothkopf, in einem Interview verlauten ließ, wird vermutlich die Mehrheit der Gastronomen im Außenbereich den Cannabiskonsum nicht erlauben. Im Zuge der Legalisierung des Cannabiskonsums zählt es zu den Aufgaben des Branchenverbands, seine Mitglieder über zugelassene und unzulässige Praktiken aufzuklären.

Erwägungen rund um die erlaubte Nutzung von Cannabis

Patrick Rothkopf, Präsident des Dehoga Nordrhein-Westfalen, äußerte sich kürzlich in der “Rheinischen Post” zu den Auswirkungen der Legalisierung des Cannabiskonsums auf das Gastgewerbe. In seinen Aussagen betonte er die Vorbehalte vieler Gastronomen. Er sagte: “Ich glaube, dass die Zurückhaltung überwiegt und viele von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Konsum untersagen”.

Autonomie der Gastronomen

Zusätzlich zur Frage der Erlaubnis des Cannabiskonsums auf gastgewerblichen Flächen unterstrich Rothkopf die Autonomie der Gastronomen in ihren Entscheidungen. Er wies darauf hin, dass trotz der umfassenden Aufklärungsarbeit des Dehoga letztlich jeder Gastronom selbst entscheiden muss, ob er den Cannabiskonsum in seinem Betrieb zulässt oder verbietet. Darüber hinaus ist es laut Rothkopf vollkommen legitim, wenn ein Gastronom den Cannabiskonsum in seinem Biergarten untersagt, während andere dies erlauben.

Rolle des Dehoga

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) dient als Interessensvertretung des deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes. In der aktuellen Debatte zur Cannabiskonsum-Regulierung sieht der Verband seine Aufgabe darin, seine Mitglieder umfassend zu informieren und Orientierungshilfe zu bieten. Wie Rothkopf sagte: “Wir informieren unsere Mitglieder darüber, was geht und was nicht.”

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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