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Deutschland & die Welt

Datenschutzbeauftragte unterstützt Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. Juli 2025
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 13. Juli 2025
Foto: dts
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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, spricht sich für ein mögliches Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige aus. Sie betont die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche im Internet besser zu schützen, auch wenn eine Altersvorgabe als bevormundend empfunden werden könne. Im Zuge der Debatte bringt sie zudem eine datensparsame Alterskontrolle via digitaler Wallet ins Gespräch.

Diskussion um Social-Media-Verbot für Minderjährige

Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider unterstützt Forderungen nach einem Verbot von Social Media für unter 16-Jährige. Zwar sei dieser Weg „paternalistisch und bevormundend“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben), „aber wir müssen darüber nachdenken, wie wir Heranwachsende besser auf Social Media schützen können. Eine Altersvorgabe ist ein Weg, den man gehen kann.“

Specht-Riemenschneider betonte im Interview mit den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Cybergrooming, also die gezielte Manipulation junger Menschen über das Internet, und Hassrede bedeuten massive Gefahren für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.“

Alterskontrolle durch digitale Wallet

Für die Alterskontrolle regte Specht-Riemenschneider eine technische Lösung über eine digitale Wallet an. „Es ist datenschutzrechtlich nicht einwandfrei, wenn alle ihre Ausweisdokumente hochladen müssen“, sagte sie laut Funke-Mediengruppe. „Aber auch da gibt es technische Möglichkeiten, das datensparsam zu machen – etwa über eine Wallet. Dann reicht es, wenn ich meine Altersangabe in einem Ausweisdokument freigebe.“

Vorgaben für geplante digitale Wallet

Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) plant laut Agenturmeldung eine digitale Wallet, in der Bürger wichtige Dokumente wie Führerschein oder Kreditkarte aufbewahren können. Für das Vorhaben stellte Specht-Riemenschneider klare Anforderungen: „Bei der Wallet ist es mir wichtig, dass es bei einer dezentralen Datenspeicherung bleibt und die Wallet nur der Abrufmechanismus für die Daten ist“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Mein Führerschein soll bei der Führerscheinstelle bleiben – und wenn ich in eine Verkehrskontrolle gerate, zeige ich dem Polizisten die digitale Version in der Wallet.“

Mit einer dezentralen Datenspeicherung gingen viel geringere Risiken einher als mit einer zentralen, betonte sie und fügte hinzu: „Es sollte gewährleistet sein, dass Nutzer jeden einzelnen Datenzugriff über die Wallet autorisieren können, damit Missbrauch möglichst ausgeschlossen ist.“ Abschließend erklärte die Bundesbeauftragte: „Man könne die Wallet-Idee datenschutzkonform realisieren. Die Ausgestaltung schauen wir uns sehr genau an.“

Alle Zitate und Informationen dieses Beitrags entstammen den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben).

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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