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Startseite AktuellDas sind die Bestimmungen zu Osterfeuern in Osnabrück – Anmeldung bis 4. April möglich
AktuellOsnabrück

Das sind die Bestimmungen zu Osterfeuern in Osnabrück – Anmeldung bis 4. April möglich

von PM 9. März 2025
von PM 9. März 2025
Osterfeuer
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Am Ostersonntag und Ostermontag, 20. und 21. April, können wieder Osterfeuer stattfinden. Die Rahmenbedingungen hierzu sind in der städtischen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung festgehalten.

Osterfeuer in Innenstadt und Umgebung verboten

Darin ist festgelegt, dass Osterfeuer in der Innenstadt von Osnabrück und den bebauten Ortsteilen verboten sind. Tabu sind auch Feuer in Kleingartenparzellen, da hier die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können. Für die übrigen Bereiche besteht eine Genehmigungspflicht. In der jeweiligen Genehmigung werden die einzuhaltenden Regeln als Auflagen formuliert. Wie bisher müssen die Osterfeuer einen öffentlichen Charakter haben, das heißt, sie müssen öffentlich zugänglich sein und werden auch öffentlich, zum Beispiel über Presse und Internet, angekündigt.

Ordnungsgemäße Durchführung des Osterfeuers wichtig

Als maximale Grundfläche sind 25 Quadratmeter bei einer Aufschichthöhe von maximal vier Metern zulässig. Es darf lediglich Gehölz- und Strauchschnitt aufgeschichtet werden. Aus Tierschutzgründen ist das Brennmaterial einen Tag vor dem Abbrennen noch einmal komplett umzuschichten. Es sind Mindestabstände zu Gebäuden und Gehölzen abhängig von der Grundfläche des Feuers einzuhalten. Grundsätzlich sollten 15 Meter Abstand auch zu Einzelbäumen vorliegen.

Allgemeines Osterfeuerverbot bei erhöhter Brandgefahr

Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes hinsichtlich bestehender Funkenfluggefahr werden Genehmigungen unter der Bedingung erteilt, dass ab Windstärke 7 (ab 50 km/h) oder bei Vorliegen der Waldbrandgefahrenstufe 4 oder 5 ein allgemeines Abbrennverbot von Osterfeuern im Stadtgebiet Osnabrück gilt. Informationen hierzu erteilt auf Anfrage vor Ostern die Regionalleitstelle für die Feuerwehr unter der Telefonnummer 0541 500300.

Anmeldung über Antrag erforderlich

Anträge können in diesem Jahr spätestens bis zum 4. April vorzugsweise über das Serviceportal unter service.osnabrueck.de gestellt werden, alternativ per E-Mail oder schriftlich beim Fachbereich Umwelt und Klimaschutz. Ansprechparter ist hier Heiko Brosig (Telefon 0541/3232434 oder brosig@osnabrueck.de). Bei erstmaliger Antragstellung ist die kostenpflichtige Abnahme der vorgesehenen Fläche durch den Fachbereich Umwelt und Klimaschutz erforderlich. Die Regelungen zum Osterfeuer und eine Stadtkarte mit den Verbotsgebieten finden sich online unter www.osnabrueck.de/osterfeuer. In der interaktiven Karte lässt sich feststellen, ob ein Osterfeuer am gewünschten Standort überhaupt genehmigt werden kann.

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PM

Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

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