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Das sagt der VfL Osnabrück zum DFB-Gerichtsurteil über Zusatzkosten bei Hochrisikospielen

Die Fußballwelt spricht über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das es der Polizei erlaubt, entstandene Mehrkosten bei Hochsicherheitsspielen den Veranstaltern, also den Vereinen, in Rechnung zu stellen. Für die Vereine bedeutet das, dass sie zusätzliche Kosten aufgrund eines erhöhten Risikos künftig selbst tragen müssten. Nun nimmt der VfL Osnabrück Stellung.

VfL sieht Eingriff in den Wettbewerb

In einer Pressemitteilung erklärt der Drittligist, warum er das Urteil des Karlsruher Gerichts als Einfluss auf den Wettbewerb seitens der jeweiligen Bundesländer wertet. Von „Ungleichbehandlung“ und „Wettbewerbsverzerrung“ ist dort die Rede. Die Konsequenzen dieses Urteils seien den Bremer Politikern, die es mit ihrer Klage initiiert hatten, nicht bewusst. Insbesondere kleinere und finanziell schwächere Klubs hätten durch die Übernahme der Kosten größere Nachteile als finanzstärkere Vereine. Man befürchtet, dass die Schere zwischen großen, reichen und kleinen, ärmeren Vereinen weiter auseinandergeht. Auch der VfL Osnabrück zählt sich zu Letzteren.

Vereine haben keinen Einfluss auf die Festlegung der Sicherheitskategorie

Hinzu kommt, dass sich der VfL im Nachteil sieht, weil Vereine keinen Einfluss auf die Einstufung in eine Sicherheitskategorie haben. Diese liege „ausschließlich bei der Behörde“, heißt es von der Bremer Brücke. Zur Erinnerung: Die Polizei trägt weiterhin die Kosten für die Sicherung öffentlicher Räume, wie beispielsweise Straßen rund um Stadien. Laut Urteil würden die Vereine jedoch die zusätzlichen Kosten übernehmen müssen, wenn es sich beispielsweise um ein Hochrisikospiel handelt. Der VfL kritisiert, dass die Vereine faktisch keinen Einfluss auf die Beurteilung dieser Kategorie haben.

Forderung nach Gleichbehandlung bei Volksfesten

Als Konsequenz fordern die Lila-Weißen, dass auch bei Volks- und Schützenfesten vergleichbare Mehrkosten in Rechnung gestellt werden müssten. Im Sinne der Gleichbehandlung sollten auch dort die Veranstalter zur Kasse gebeten werden, wenn Gewalthandlungen sowie eine erhöhte Polizeipräsenz zu zusätzlichen Kosten führen. Eine Gleichbehandlung mit anderen Großveranstaltungen sei angebracht, argumentiert der VfL.

Hintergrund des Urteils

Bremen gilt als eines der ärmsten Bundesländer. Bremer Politiker hatten 2015, um die Kosten des Landes zu reduzieren, der DFL 400.000 Euro in Rechnung gestellt, da diese als eigentlicher Veranstalter die Kosten tragen sollte. Auslöser war das Nordderby zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV, das seit Langem als Hochrisikospiel gilt. Die DFL wehrte sich vor Gericht, unterlag jedoch vor dem Bundesverfassungsgericht. Fußballvereine in ganz Deutschland sind nun alarmiert, da sie befürchten, künftig die Kosten für Hochrisikospiele tragen zu müssen.


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