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Das Recht auf eine Abfindung – das müssen Arbeitnehmer wissen!

Weiter wirtschaftlich unsichere Zeiten treiben viele Unternehmen in Deutschland zum Stellenabbau. Dabei werden vielen Beschäftigten hierzulande eine Abfindung in Aussicht gestellt. So kann unter bestimmten Voraussetzungen die Kündigung in einem Betrieb eine Abfindungszahlung ausgehandelt. Unter welchen Umständen Arbeitgeber verpflichtet sind, eine Abfindung zu zahlen, hängt von unterschiedlichen Parametern ab. Ebenso auch die Höhe des Abfindungsanspruchs.

Selbst langjährige Mitarbeiter in einem Unternehmen werden nicht vor einer Kündigung verschont. Wenn sich die Wege zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer trennen, kann dies durch eine Abfindungszahlung einvernehmlich geschehen. Allerdings sollten hierfür auch die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Viele Arbeitnehmer sind von der plötzlichen Kündigung im Briefkasten dermaßen überrascht, dass sie einige Rechte nicht in Anspruch nehmen. In jedem Fall empfiehlt es sich für Arbeitnehmer bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers einen Anwalt aufzusuchen und sich einer gründlichen rechtlichen Beratung zu unterziehen. Denn im Raum steht weiterhin eine Kündigungsschutzklage, welches einen Arbeitgeber bei unrechtmäßiger Kündigung zwingen kann das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

Die Höhe der Abfindung selbst berechnen

Es gibt ganz unterschiedliche Faktoren, welche sich auf die Taxierung der Abfindungszahlung auswirken. So spielt die Beschäftigungsdauer, die Erfolgsaussichten und der durchschnittliche monatliche Verdienst eine entscheidende Rolle bei der Berechnung einer Abfindungszahlung. Dabei kann man die Höhe der Summe ganz einfach selbst berechnen. Einen Abfindungsrechner findet man z.B. hier im Internet, mit dem sich ein guter erster Überblick ergibt. Im Einzelfall variiert die Abfindung zwischen einem kompletten und einem halben monatlichen Bruttogehalt. Durchaus kommt es auch auf das Verhandlungsgeschick des Arbeitnehmers an. Gemeinsam mit einem Anwalt gelingt es hier eine Forderung aufzustellen, welche als Grundlage bei einer Verhandlung von großem Vorteil sein kann.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Abfindungszahlung

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer bei einem vertraglich festgelegten Sozialplan sowie Tarifvertrag, Aufhebungsvertrag oder Kollektivvertrag das Recht auf eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung, wenn sie länger als sechs Monate im Betrieb beschäftigt waren. Dabei berechnet sich die Abfindung im Durchschnitt mit einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr in einem Betrieb. Ausnahmen gibt es jedoch bei Beschäftigten ab 50 Jahren beziehungsweise 55 Jahren. Hier kann die Abfindung bei einer Beschäftigungsdauer von 15 bis 20 Jahren bis zu 18 Monatsverdienste betragen. Dabei ist mittlerweile jeder vierte Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor beschäftigt. Die Höhe der Abfindung kann demnach auch langjähriger Beschäftigung demnach deutlich geringer ausfallen, als es sich viele Arbeitnehmer wünschen. Dennoch sollten Beschäftigte bei einer betriebsbedingten Kündigung nicht auf ihre Abfindung verzichten, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen.

Ein Fachanwalt unterstützt mit kompetenter Beratung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung haben Arbeitnehmer drei Wochen Zeit eine Kündigungsschutzklage über einen Fachanwalt einzureichen. Arbeitgeber streben dabei eher eine schnelle Lösung an, bei der Arbeitnehmer die Drei-Wochenfrist verstreichen lassen müssen, um anschließend die Abfindungszahlung zu erhalten. Aus verschiedenen Gründen kann eine Kündigung jedoch rechtlich unwirksam sein. Durch die fachliche Expertise eines Anwalts für Arbeitsrecht gelingt es für Arbeitnehmer die bestmögliche Position bei einer späteren Verhandlung einzunehmen. Die Loyalität zum Arbeitgeber ist deutlich gesunken, so dass viele Arbeitnehmer bei einer Kündigung eine möglichst hohe Abfindung anzielen. So sollten Arbeitgeber nicht auf einen anwaltlichen Rat verzichten und keineswegs das erste Angebot für eine Abfindung annehmen.


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Redaktion Hasepost
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