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Startseite AktuellDas ändert sich mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz in der Damensauna in Osnabrück
AktuellOsnabrück

Das ändert sich mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz in der Damensauna in Osnabrück

von Tatjana Rykov 26. April 2023
von Tatjana Rykov 26. April 2023
Eventsauna im Nettebad in Osnabrück. / Foto: Stadtwerke Osnabrück / Katrin Recker
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Mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz wird das Leben für Trans Menschen in einigen Teilen leichter. Der Zugang zu vielen Bereichen, die eine Personenstandsänderung voraussetzen wie etwa der Damensauna, verbessert sich damit. 

Noch in diesem Jahr soll das Selbstbestimmungsgesetz das veraltete und im Verfahren demütigende „Transsexuellengesetz“ ablösen. Das neue Gesetz soll unter anderem eine vereinfachte Personenstandsänderung – die rechtliche Änderung des Vornamens und Geschlechtseintrags – ermöglichen.

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisher noch gültige, allerdings in vielen Teilen entschärfte „Transsexuellengesetz“ in der Vergangenheit mehrmals als verfassungswidrig eingestuft. Bis 2011 mussten sich Trans Menschen für eine Personenstandsänderung einer Sterilisation und Operationen an ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen unterziehen. Diese nicht mit der Menschenwürde und dem Grundgesetz vereinbaren Gesetzesbestandteile wurden zwar gestrichen, aber es sind weiterhin zwei Gutachten von Sachverständigen notwendig, um den Geschlechtseintrag ändern lassen zu können. Der demütigende und pathologisierende Sachverständigenprozess soll mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz vereinfacht werden.

Leichtere Änderung des Personenstands

Bisher gibt es noch keinen Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz. Der Referentenentwurf sieht allerdings vor, dass für eine Personenstandsänderung zukünftig eine Selbstauskunft am Standesamt reicht – der Rechtsweg wird dadurch deutlich verkürzt. Eine Debatte über diese Vereinfachung entbrannte in der Vergangenheit vor allem in Bezug auf sogenannte Frauenschutzräume. Rechtlich gibt es keine klare Definition von Frauenschutzräumen; grundsätzlich steht allerdings fest, dass sie Frauen einen vor Gewalt und sexuellen Übergriffen geschützten Bereich bieten sollen. Darunter fallen in der Regel auch Damensaunas, wie jeden Montag die Loma-Sauna des Nettebads. Menschen, die einen männlichen Geschlechtseintrag haben, haben hier keinen Zutritt.

Damensauna steht auch in Osnabrück allen Frauen offen

Die Damensauna des Nettebads steht jeder Person offen, die einen weiblichen Personenstand hat – unabhängig von ihren äußeren Geschlechtsmerkmalen. „Grundsätzlich sind bei uns in der Loma-Sauna alle Menschen willkommen. Die Damensauna am Montag stellt für uns jedoch einen expliziten Schutzraum für unsere weiblichen Saunagäste dar“, erklärt Sebastian Phillip von den Stadtwerken Osnabrück. „Viele Besucherinnen kommen aus ganz spezifischen Gründen nur an diesem Tag in die Loma-Sauna – das zeigt die jahrelange Erfahrung unserer Kolleg:innen. Diesen Schutzraum wollen wir unbedingt bewahren. Aus diesem Grund setzen wir bei transsexuellen Gästen eine entsprechende Personenstandsänderung voraus.“ Der Ausschluss von Trans Menschen aus der Sauna ist nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch nicht möglich. Das neue Selbstbestimmungsgesetz würde den Ablauf im Nettebad demnach nicht beeinflussen. Lediglich das Verfahren, den Personenstand anzupassen, wird dadurch vereinfacht.

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Tatjana Rykov

Tatjana Rykov startete im Sommer 2019 mit einem Praktikum bei der HASEPOST. Seitdem arbeitete sie als freie Mitarbeiterin für unsere Redaktion. Nach ihrem Bachelor in Geschichte und Soziologie an der Universität Osnabrück ist sie seit 2023 wieder fest im Redaktionsteam. Derzeit schließt sie ihren Fachmaster in Neuste Geschichte an der Uni Osnabrück ab. Privat trifft man sie oft joggend im Park oder an ihrer Staffelei.

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