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Startseite Deutschland & die WeltCSU will Wahlrechtsreform der Ampel rückgängig machen
Deutschland & die Welt

CSU will Wahlrechtsreform der Ampel rückgängig machen

von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. Juli 2024
von mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet 30. Juli 2024
Andrea Lindholz (Archiv) / via dts Nachrichtenagentur
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Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) plant die Wahlrechtsreform der Ampelkoalition rückgängig zu machen, sollte die Union in der nächsten Legislaturperiode die Regierung übernehmen. Lindholz sieht in der aktuellen Regelung eine Bedrohung für die Demokratie und spricht sich für eine Rückkehr zur Wahlrechtsreform der Großen Koalition aus.

Kritik an aktueller Wahlrechtsreform

Andrea Lindholz äußerte sich in einem Interview mit den Sendern RTL und ntv kritisch zur aktuellen Wahlrechtsreform. „Dass Wahlkreise nicht zugeteilt werden, ist für mich kein dauerhaft akzeptabler Zustand – das müssen wir in der nächsten Legislaturperiode ändern“, sagte sie. Ihrer Meinung nach sei es demokratieschädlich, wenn Kandidaten einen gewonnenen Wahlkreis anschließend nicht im Bundestag vertreten dürften. „Wenn man das wegnimmt, dann zerstört es auf Dauer das Vertrauen.“ Die Wahlrechtsreform der Großen Koalition aus der letzten Legislaturperiode sei besser gewesen, weil damit die Zahl der Wahlkreise reduziert worden wäre. Zu diesem Modell wolle die CSU-Politikerin zurückkehren.

Lob für erwartete Gerichtsentscheidung

Sie lobte, dass das Bundesverfassungsgericht die von der Ampelkoalition geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel wahrscheinlich stoppen wird. „Die Streichung ist verfassungswidrig und das halte ich für richtig.“ Lindholz bezeichnete die angedachte Abschaffung der Klausel weiterhin als „Wahlrechtsmanipulation“. Sie zeigte sich erfreut darüber, dass das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung „kleine Parteien, regionale Parteien wie auch die CSU stärkt.“

Kritik an vorzeitiger Veröffentlichung des Urteils

Lindholz äußerte sich auch zu dem Vorfall, bei dem das wahrscheinliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts einen halben Tag vor der offiziellen Verkündung kurzzeitig im Internet einsehbar war. „Das stimme sie nachdenklich“, gab sie an. Sie betonte, dass man aktuell daran arbeite, das Verfassungsgericht im Grundgesetz besser zu schützen und sah in der vorzeitigen Veröffentlichung des Urteils ein Problem. „Und dann wird ein Urteil geleakt, bevor Richter das verkünden – ich finde das sehr unglücklich“, äußerte die Unionspolitikerin.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet

Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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