Alexander Dobrindt, Landesgruppenchef der CSU, hat eine mögliche Klage der Unionsfraktion gegen den Haushalt für 2024 in Aussicht gestellt, falls dieser verfassungswidrig sein sollte. Indessen kritisiert er die Ampelkoalition für deren angebliche Absicht, die Schuldenbremse auszusetzen und vor allem die Grünen für ihre „ideologische Verbohrtheit“.
Klage gegen Haushalt 2024 nicht ausgeschlossen
Im Interview mit der „Rheinischen Post“ äußerte Alexander Dobrindt Zweifel an der Verfassungskonformität des für 2024 geplanten Haushalts der Ampelkoalition. „Wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass der Haushalt 2024 verfassungswidrig ist, werden wir auf jeden Fall wieder vor dem Bundesverfassungsgericht klagen“, kündigte der CSU-Landesgruppenchef an.
Schuldenbremse und Ampel
Die Ampelkoalition steht laut Dobrindt in der Pflicht, einen verfassungskonformen Haushalt aufzustellen, anstatt „sich immer neue Schuldentricks auszudenken“. Der CSU-Politiker unterstreicht, dass die Union weder zu einer Reform der Schuldenbremse noch zu einem neuen, im Grundgesetz verankerten Sondervermögen für Infrastruktur-Investitionen bereit wäre. „Das Grundgesetz hat geradezu eine intelligente Schuldenbremse“, betonte der CSU-Politiker in dem Interview.
Verfassungskonformer Haushalt trotz Schuldenbremse möglich
Dobrindt hob hervor, dass alleine in diesem Jahr 45 Milliarden Euro an neuen Schulden unter Einhaltung der Schuldenbremse aufgenommen werden konnten und im nächsten Jahr mehr als 20 Milliarden Euro möglich wären. Er argumentierte, die Schuldenbremse würde nicht grundsätzlich Schulden verhindern, sondern lediglich maßlose Schulden. Der CSU-Politiker betonte, es gäbe für die CDU/CSU „überhaupt kein Problem, einen verfassungskonformen Haushalt für das nächste Jahr vorzulegen.“ Er sieht die „ideologische Verbohrtheit maßgeblich der Grünen“ darin, dass die Ampelkoalition zu einer soliden Haushalts- und Finanzpolitik nicht in der Lage sei.
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