In der Diskussion um die künftige CO2-freie Stahlproduktion mit grünem Wasserstoff positioniert sich die CSU kritisch. Der CSU-Landesgruppenchef, Alexander Dobrindt, bezeichnet diesen Ansatz als „Irrweg“ und fordert eine verstärkte Fokussierung auf CO2-Abscheidung und -speicherung. Laut ihm müssen Klimaschutzmaßnahmen im Einklang mit der Industrie und der Sicherung von Arbeitsplätzen stehen.
Kontroverse um grünen Wasserstoff
Der Begriff grüner Wasserstoff bezieht sich auf Wasserstoff, der CO2-frei ausschließlich mit erneuerbaren Energien hergestellt wird. Im Gegensatz dazu steht grauer Wasserstoff, der aus fossilen Energieträgern gewonnen wird. Während blauer Wasserstoff ebenfalls aus fossilen Quellen stammt, wird das dabei entstehende CO2 aufgefangen und gespeichert, was als CCS (Carbon Capture and Storage) bekannt ist.
Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt äußerte sich gegenüber der „Rheinischen Post“, dass die Umstellung auf grünen Wasserstoff die Produktion aus Deutschland vertreiben könnte. „Eine Politik, die dazu führt, dass Produktion aus Deutschland abwandert und dass das CO2 dann einfach anderswo auf der Welt emittiert wird, ist in Wahrheit kein Klimaschutz, sondern schlicht ein Deindustrialisierungs-Programm“, erklärte er.
Zweifel und Kritik
Auch CDU-Chef Friedrich Merz äußerte Zweifel an einem schnellen Wechsel zu wasserstoffbetriebenen Stahlwerken. Diese Ansicht wurde von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und SPD-Chef Lars Klingbeil (SPD) scharf kritisiert.
Die CCS-Technologie, die als Alternative von Dobrindt vorgeschlagen wird, ist zwar in der Lage, einen Teil der CO2-Emissionen aufzufangen, gilt jedoch als schwer skalierbar. Bislang existieren weltweit etwa 50 operative CCS-Projekte, die hinter den geplanten Kapazitäten zurückbleiben. Die langfristige Speicherung der Emissionen in den Endlagerstätten muss gewährleistet sein, um ein späteres Austreten und damit eine Erderhitzung zu verhindern.
Rahmen durch das Klimaurteil
Das Bundesverfassungsgericht hat 2021 in einem Klimaurteil den Staat zur Umstellung aller Lebensbereiche auf CO2-freie Alternativen verpflichtet. Laut Gerichtsbeschluss ist der rechtzeitige Übergang zu Klimaneutralität notwendig, um künftige Freiheit zu sichern. „In allen Lebensbereichen ‒ etwa Produktion, Dienstleistung, Infrastruktur, Verwaltung, Kultur und Konsum, letztlich bezüglich aller heute noch CO2-relevanten Vorgänge – müssen Entwicklungen einsetzen, die ermöglichen, dass von grundrechtlicher Freiheit auch später noch, dann auf der Grundlage CO2-freier Verhaltensalternativen, gehaltvoll Gebrauch gemacht werden kann“, so das Urteil.
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