CSU-Generalsekretär Martin Huber wendet sich entschieden gegen die geplante Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Er bezeichnet die Reform als „Angriff auf den Süden“ und plant, gegen sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.
CSU-Generalsekretär kritisiert geplante Wahlrechtsreform
In einem Gespräch mit den Sendern RTL und ntv unterstrich Martin Huber, Generalsekretär der CSU, seine Ablehnung der geplanten Wahlrechtsreform der Ampelkoalition. Er argumentierte: „Es geht darum, dass es nicht sein kann, dass direkt gewählten Abgeordneten der Einzug ins Parlament verwehrt wird. Das ist undemokratisch.“ Huber betonte, dass die Wählerinnen und Wähler ein Recht darauf hätten zu wissen, wem sie ihre Stimme geben und wer letztendlich gewählt werde.
Schwerpunkt der Kritik: Streichung der Grundmandatsklausel
Als besonders kritikwürdig sieht der CSU-Politiker die geplante Abschaffung der Grundmandatsklausel an: „Es kann nicht sein, dass jemand einen Wahlkreis gewinnt und dann nicht ins Parlament einzieht“. Er betrachtet diese Reform als „Angriff auf den Süden, ein Angriff auf Bayern, auch ein Angriff auf die CSU.“
Klage beim Bundesverfassungsgericht geplant
Huber kündigte auch an, gegen die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Er glaubt, gute Argumente für seine Position zu haben und verweist auf einen Reformvorschlag der Vorgängerregierung: „Dieses neue Wahlrecht hätte die Zahl der Wahlkreise verringert, hätte damit auch den Bundestag verkleinert. Insofern gibt es ja einen Vorschlag, der auch von der SPD in der Großen Koalition mitgetragen wurde.“
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