Rechtspolitiker der CSU möchten, dass Kinder unter 14 Jahren, die schwere Verbrechen begehen, vor Gericht gestellt werden können. Der Vorschlag wurde in einem Brief an den CSU-Generalsekretär durch den Arbeitskreis Juristen (AKJ) herangetragen, berichtet der „Spiegel“.
Vorstoß zur Änderung im Umgang mit strafunmündigen Kindern
In Deutschland gelten Kinder unter 14 Jahren rechtlich als strafunmündig. Nun fordern Rechtspolitiker der CSU eine Änderung dieser Praxis. Im Fokus steht dabei die Einführung eines sogenannten Verantwortungsverfahrens für Straftäter unter 14 Jahren. Wie das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ berichtet, hat der AKJ Ende Oktober einen Brief an den CSU-Generalsekretär verfasst. Darin wird gebeten, diesen Vorstoß in das Programm der Union für die Bundestagswahl 2025 aufzunehmen und in möglichen Koalitionsverhandlungen durchzusetzen.
Das Verantwortungsverfahren im Detail
Das vorgeschlagene Verantwortungsverfahren legt den Schwerpunkt auf die Aufarbeitung der begangenen Straftat. Jugendgericht und Staatsanwaltschaft sollen in Anwesenheit des strafunmündigen Kindes und seiner Eltern eine umfassende Analyse der Tat vornehmen. Ziel ist es laut AKJ-Vorsitzenden Winfried Bausback, nach Abschluss des Gerichtsprozesses Erziehungsmaßnahmen zu verhängen und die Kinder gegebenenfalls zeitweise aus ihren Familien zu nehmen.
Anstieg tatverdächtiger Kinder in Kriminalstatistik
Aktuell werden Strafverfahren gegen strafunmündige Kinder von den Staatsanwaltschaften eingestellt. Die Initiative des AKJ erfolgt vor dem Hintergrund, dass laut Kriminalstatistik die Zahl tatverdächtiger Kinder in der Vergangenheit gestiegen ist. Insbesondere einzelne Tötungsdelikte in Leipzig, Dortmund und Freudenberg hatten für öffentliches Aufsehen gesorgt. „Ziel muss sein zu verhindern, dass solche Kinder später Stammgast im Gefängnis werden“, so Bausback.
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