Die CSU-Landesgruppe plant, schärfere Strafen für Personen einzuführen, die Flughäfen und Rettungswege blockieren. Auf ihrer Klausurtagung im Kloster Seeon wurden dieses Wochenende neue Regulierungen vorgeschlagen, die unter anderem eine „Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten“ und angedachte Präventivgewahrsam für Wiederholungstäter beinhalten.
Verschärfte Strafen für Klimaaktivisten
Im Rahmen ihrer Klausurtagung in Seeon hat die CSU-Landesgruppe Maßnahmen diskutiert, um die sogenannten „Klimachaoten“ strenger zu bestrafen. In einer Beschlussvorlage zur Inneren Sicherheit, die der „Bild“ vorliegt, argumentiert die Partei: „Da die Klimachaoten mit ihren Straftaten regelmäßig auch Leib und Leben anderer Menschen gefährden, wollen wir die Blockade von Rettungswegen und die Behinderung von Rettungsmaßnahmen mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestrafen.“
Präventivgewahrsam für Wiederholungstäter
Ein weiterer Punkt auf der Agenda der Tagung ist die Einführung eines Präventivgewahrsams für Wiederholungsstraftäter. Laut der Partei sollte „eine bundeseinheitliche Regelung“ angestrebt werden, „mit der Wiederholungstäter beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für neue Straftaten vorbeugend in Präventivgewahrsam genommen werden können“.
Mindeststrafen für Eindringen in Hochsicherheitsbereiche
Die CSU fordert zudem, dass das mutwillige Eindringen in Hochsicherheitsbereiche wie Flughäfen mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Gefängnis bestraft wird. „Privatrechtliche Schadenersatzansprüche reichen hier allein nicht aus. Künftig muss gelten: Wer verhindert, dass Flugzeuge abheben, muss im Gefängnis landen.“
Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt betonte gegenüber der Zeitung: „Es braucht dringend schärfere Gesetze gegen Klima-Straftäter – mit Präventivgewahrsam und Mindesthaftstrafen. Der Grundsatz muss gelten: Wer verhindert, dass Flugzeuge abheben, muss im Gefängnis landen. Die Aktionen der Klimachaoten zeigen eine fortschreitende Radikalisierung. Darauf muss der Staat mit Konsequenz und Härte reagieren. Wer Straftaten ankündigt und wiederholt durchführt und dabei Bürger massenhaft vorsätzlich nötigt, ist ein Straftäter und kein Klimaschützer.“
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