Die CSU drängt das Bundeskartellamt zu einer schnellen Prüfung möglicher Verstöße von Mineralölkonzernen bei der Preisgestaltung für Benzin und Diesel. Bei Fehlverhalten sollen Strafen folgen. Zwei Konzerne wehren sich gerichtlich gegen Auskunftsforderungen der Behörde.
Kritik an Rekordergebnissen in der Krise
"Es kann nicht sein, dass die Ölkonzerne sich in der Krise auf Kosten der Autofahrer die Taschen voll machen", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der „Bild“ (Samstagsausgabe). „Das Bundeskartellamt muss jetzt schnell handeln. Die Konzerne müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“
Zwei Mineralölkonzerne hatten zuvor vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf Klage gegen die Auskunftsforderungen des Bundeskartellamts eingereicht. „Wer gegen gesetzliche Offenlegungspflichten klagt, hat ganz offensichtlich etwas zu verbergen. Wenn in der Krise Rekordergebnisse eingefahren werden, ist für jeden erkennbar, dass der Wettbewerb verzerrt ist. Die Abzocke an den Tankstellen muss aufhören“.
Das Bundeskartellamt hat zwar Verfahren gegen die zwölf Eigner deutscher Raffinerien eingeleitet, betont aber, dass das Kartellrecht keine Preise festsetzen oder senken könne. Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte der Zeitung: „Wenn man das möchte, muss man andere Instrumente diskutieren, die außerhalb des Kartellrechts liegen.“
Seine Behörde gehe konsequent gegen überhöhte Preise vor. "Dabei müssen wir sehr genau prüfen, welche Kosten den Unternehmen tatsächlich entstanden sind." Das seien "die sich nicht innerhalb weniger Tage abschließen lassen".