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CSU fordert Beschränkung des legalen Verkaufs von K.O.-Tropfen (GBL)

Die CSU hat die Bundesregierung dazu aufgerufen, den freien Verkauf von GBL, einer Substanz, die oft als KO-Tropfen verwendet wird, zu beschränken. Das Bundesgesundheitsministerium unter der Leitung von Karl Lauterbach (SPD) sieht allerdings die bisherige Rechtslage als ausreichend an.

CSU fordert Beschränkung des GBL-Verkaufs

Stephan Pilsinger, der CSU-Gesundheitspolitiker, kritisierte die aktuelle Situation rund um die Substanz GBL heftig. In einem Gespräch mit den Zeitungen der Mediengruppe Bayern sagte er: „Dass K.o.-Tropfen, mit denen meist junge Frauen ausgeraubt oder missbraucht werden, frei im Internet bestellbar sind und online manchmal sogar ganz offen als K.o.-Tropfen vermarktet werden, ist geradezu grotesk und brandgefährlich.“ Er forderte, dass „alles dafür getan werden muss, die Verfügbarkeit dieser lebensgefährlichen Substanz einzuschränken.“

GBL ist derzeit theoretisch frei verkäuflich. Einige Händler haben jedoch Selbstbeschränkungen eingeführt und verkaufen nur an gewerbliche Abnehmer. Wenn es oral eingenommen wird, wird GBL im Körper in die verbotene Substanz GHB umgewandelt.

Union fordert Änderung des Betäubungsmittelgesetzes

Die Union will GBL in das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufnehmen. „Der bloße Besitz der Chemikalie GBL für Privatpersonen“ müsse sanktioniert werden, „um potentielle Missbrauchsopfer wirksam zu schützen“, heißt es in dem Antrag. Die legitime und industriell notwendige Verwendung der Chemikalie GBL sollte die einzige Ausnahme, unter strengen regulatorischen Maßgaben, bleiben.

Bundesgesundheitsministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Das Bundesgesundheitsministerium weist indes die Forderungen der Union zurück. GBL sei eine Massenchemikalie und falle damit nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, dessen Kontrollinstrumente nicht für die Überwachung von Massenchemikalien geeignet seien, argumentierte das Ministerium. Es betonte zudem, dass „die missbräuchliche Verwendung von GBL oder von anderen Substanzen als K.O.-Tropfen strafbar ist, etwa als gefährliche Körperverletzung, im Fall von sexuellen Handlungen an der betäubten Person darüber hinaus als sexueller Übergriff“.

durch KI bearbeitet, .


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

  

   

 

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