HASEPOST
 
HASEPOST

Coronakritische Spaziergänge im Landkreis Osnabrück: Kein Verbot, aber ohne Anmeldung wird es teuer

In den vergangenen Tagen hatten Kritiker der aktuellen Pandemieschutzmaßnahmen mehrfach zu “Spaziergängen” aufgerufen, offensichtlich um damit eine Form des Protests zu organisieren. Der Landkreis Osnabrück macht darauf aufmerksam, dass auch für solche Veranstaltungen Spielregeln einzuhalten sind.

Die „Spaziergänge“ von Gegnern der Corona-Schutzvorkehrungen stellen einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar, wenn diese nicht rechtzeitig angemeldet werden, so der Landkreis in einer am Mittwochabend veröffentlichten Stellugnnahme.

Der Landkreis Osnabrück appelliert deshalb an die Organisatoren, ihre Kundgebungen – wie es das Versammlungsrecht vorsieht – 48 Stunden vor dem ersten Aufruf bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Andernfalls drohen Organisatoren und Teilnehmern empfindliche Bußgelder.

Teilnehmern droht bis zu 25.000 EuroStrafe

Das grundgesetzlich garantierte Versammlungsrecht bietet den Veranstaltern und Teilnehmern im Gegensatz zu den Beschränkungen in der Corona-Verordnung des Landes nicht nur einen größeren Schutz und erlaubt eine größere Teilnehmerzahl. Teilnehmern von sonstigen Ansammlungen drohen durch die Corona-Verordnung auch Bußgelder von bis zu 25.000 Euro.

Für die Versammlungen gilt die Auflage, dass die Teilnehmer eine FFP2-Maske tragen müssen. Verstöße gegen die Auflagen können mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Organisatoren drohen ebenfalls empfindlich hohe Strafen

Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Hier drohen den Organisatoren Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Die Organisatoren können zudem belangt werden, wenn es an einem schriftlichen Hygienekonzept mangelt. Dies kann bei den „Spaziergängen“ mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Zuständige Versammlungsbehörden sind die Samtgemeinden Artland und Bersenbrück die Städte Bramsche, Georgsmarienhütte und Melle sowie die Gemeinde Wallenhorst. Für die anderen Kommunen ist der Landkreis zuständig.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
Hasepost
Hasepost
Dieser Artikel ist keinem bestimmten Kollegen zuzuordnen.

  

   

 

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion