Zum Versand der Impf-Schreiben an Personen ab 80 Jahren greift das Land Niedersachsen auf die Datenbank des Postdienstleisters DHL zurück. Fälschlicherweise wurden nun auch Personen eingeladen, die bereits verstorben sind.
Sofern vor Ort ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, hat jede Bürgerin und jeder Bürger über 80 Jahren hat ab dem 28. Januar die Möglichkeit, einen Termin in einem der 50 niedersächsischen Impfzentren zu erhalten.
Datenbank nicht vollständig
Bei dem Versand von Impf-Schreiben greift das Land Niedersachsen auf die Datenbank des Postdienstleisters DHL zurück. „Das Land ist bei einer Aussendung in dieser Größenordnung (es werden mehr als 200.000 Haushalte angeschrieben) auf die Unterstützung eines solchen Dienstleisters angewiesen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Da die Datenbank allerdings nicht vollständig ist, werden nicht alle angesprochenen Personen ein Impf-Anschreiben erhalten.
Impf-Anschreiben an Verstorbene
Bei dem Versenden der Impf-Anschreiben kam es außerdem zu dem ein oder anderen Fehler. Demnach wurden auch Personen eingeladen, die bereits seit Jahren verstorben sind. So berichtete eine Leserin der HASEPOST unserer Redaktion, dass sie für ihren im Jahr 2014 verstorbenen Vater eine Impf-Einladung erhalten habe. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte man vonseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, dass man den Vorfall sehr bedauere. „Die rechtlich grundsätzlich mögliche Einzelabfrage der Daten bei allen 409 Einwohnermeldeämtern in Niedersachsen wurde im Vorfeld der Beauftragung der Deutsche Post Direkt GmbH vonseiten des MS in Erwägung gezogen, aber aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands zunächst nicht weiterverfolgt“, heißt es weiter in der Mitteilung.