Am 2. Januar wollen Kritiker der aktuellen Pandemieregelungen erneut auf die Straße gehen – entsprechende Aufrufe kursieren u.a. in einschlägigen Gruppen des sozialen Netzwerks Telegram. Ob die Demonstration allerdings auch wirklich stattfinden wird, ist nach Recherchen unserer Redaktion noch offen. Eine genehmigungsfähige Anmeldung liegt der Verwaltung nicht vor.
„Bislang ist für den 2. Januar noch keine Demo angemeldet“, erklärte ein Sprecher der Stadtverwaltung auf Nachfrage unserer Redaktion am Donnerstagvormittag. „Wir haben lediglich informell den Hinweis des Anmelders der letzten Demo erhalten, dass eine Demo geplant ist“, heißt es weiter.
Die neuerliche Demo wird online unter dem Titel „Grundrechte sind nicht verhandelbar“ beworben. Entsprechende Plakatentwürfe tragen keinen Hinweis auf einen Verantwortlichen oder Organisator.
Für die Demonstration am 18. Dezember zeichnete nach Recherchen unserer Redaktion ein Mann aus Lemförde am Dümmer See verantwortlich.
Auch die Polizei wartet noch auf eine Demo-Anmeldung
Auch die Polizeiinspektion Osnabrück wartet aktuell noch auf die Benennung eines offiziellen Anmelders, der bereit ist die Verantwortung für die Demonstration zu übernehmen. „Uns liegt bislang nur der Entwurf einer Anmeldung vor“, so ein Pressesprecher der Osnabrücker Polizei auf Nachfrage der HASEPOST.
„Grundsätzlich müssen Demos bis spätestens 48 Stunden vor Beginn angemeldet sein. Es kann also auch durchaus sein, dass die Anmeldung erst morgen [am Silvestertag] erfolgt“, erläutert der Sprecher der Stadtverwaltung das vor einer Demonstration zu durchlaufende Verfahren.
Was lange vorher angekündigt wurde kann keine Spontandemo sein
Mit Verweis auf die aktuell laufenden Diskussionen über drohenden Bußgeldverfahren bei nicht angemeldeten „Spaziergängen“ durch Kritiker der Coronamaßnahmen, weist die Polizei darauf hin, dass eine vorher umfangreich in Sozialen Medien angekündigte Veranstaltung keine spontane Zusammenkunft ist und daher auch wie im Vorfeld angekündigte „Spaziergänge“ nicht unter dem durch das Versammlungsrecht geschützte Recht auf „Spontandemonstrationen“ steht.
Bislang auch keine Gegendemo angemeldet
Während noch offen ist, „ob“ und vor allem „durch wen angemeldet“ am 2. Januar wieder eine Großdemo stattfinden wird, liegen der Osnabrücker Polizei auch noch keine Informationen zu einer möglichen Gegenveranstaltung vor. Bei der Coronademonstration vor zwei Wochen gab es etwa 300 Gegendemonstranten gegenüber mehr als 2.000 Demonstranten auf Seiten der Corona-Kritiker.
Polizei ist für den Fall einer wirksamen Anmeldung vorbereitet
Sollte die für den 2. Januar geplante Demonstration doch noch rechtzeitig angemeldet werden, rechnet die Polizeiinspektion Osnabrück erneut mit etwa 2.000 Teilnehmern und hat bereits einen Ablaufplan vorliegen.
„Wie beim letzten Mal findet um 13 Uhr zunächst eine Auftaktkundgebung im Schlossgarten statt. Anschließend wird gegen 13:45 Uhr erneut die „Wallrunde“ gegen den Uhrzeigersinn gegangen“, so ein Polizeisprecher. „Mit Verkehrsbehinderungen ist daher auf dem Wall sowie den Kreuzungen und Einmündungen zu rechnen. Alles also wie gehabt“.
Um 14 Uhr (30.12.2021) bestätigte die Stadtverwaltung nochmals, dass ihr auch weiterhin keine vollständige und genehmigungsfähige Anmeldung für die Demonstration am 2. Januar vorliegt.
Titelfoto: Querdenkerdemo 2020, Archiv Hasepost