Andreas Gassen, der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat sich für die Abschaffung der Homöopathie als Kassenleistung ausgesprochen. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ argumentierte Gassen, dass homöopathische Methoden und Mittel, für die es keine ausreichenden Studien gibt, nicht als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten werden sollten.
Gassen begrüßt Abschaffung der Homöopathie als Kassenleistung
Andreas Gassen, der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), hat sich klar für die Abschaffung der Homöopathie als Kassenleistung positioniert. Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte er: „Es ist richtig, Homöopathie als Kassenleistung abzuschaffen“. Gassen argumentiert, dass der umfangreiche Nutzennachweis, den jede neue Leistung durchlaufen muss, bevor sie in den Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird, beinhaltet, dass ausreichende Studienlagen für diese Leistungen vorliegen. Dies sei bei homöopathischen Verfahren und Mitteln jedoch oft nicht der Fall.
Prinzipienfragen
Aus Sicht von Gassen geht es dabei um mehr als nur um die Frage der Kosten. „Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um kleine oder große Summen handelt, sondern ums Prinzip. Leistungen, die allen Versicherten angeboten werden, müssen evidenzbasiert ihren Nutzen belegen“, so Gassen. Dementsprechend sollten homöopathische Behandlungsmethoden und -mittel, für die es keine strikte Evidenz gibt, nicht länger zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen.
Er ergänzt jedoch, dass jeder Versicherte selbstverständlich das Recht hat, sich mit homöopathischen Mitteln oder Verfahren behandeln zu lassen – allerdings auf eigene Kosten. Mit dieser Aussage stärkt Gassen das Prinzip der Eigenverantwortung im Gesundheitssystem.
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