Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kritisiert die auf EU-Ebene diskutierte „Chatkontrolle“ als potenziellen Einstieg in eine flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation. Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, Anbieter wie Google oder Facebook verpflichten zu können, ihre Dienste nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen, ein Plan, der auf Opposition stößt.
Kelber warnt vor Überwachung
Ulrich Kelber warntr vor den negativen Konsequenzen der Chatkontrolle. „Die sogenannte Chatkontrolle bietet kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation. Es wäre ein brandgefährliches Signal in die verkehrte Richtung“, sagte Kelber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Weiterhin betonte er, dass „viele Menschen die Technik aus Angst vor Überwachung nicht mehr nutzen, es würden unnötig große Sicherheitsrisiken geschaffen und Privatsphäre-schonende Technologien benachteiligt.“
EU-Plan zur Kinderschutz
Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, ihre Dienste mithilfe von Software nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen. Einen Konsens unter den EU-Staaten konnte bisher jedoch nicht erreicht werden, woraufhin die Abstimmung darüber von der belgischen Ratspräsidentschaft verschoben wurde. In seiner anstehenden EU-Ratspräsidentschaft ab Juli könnte Ungarn erneut den Versuch unternehmen, eine Einigung zu erzielen.
Unterstützung aus der Unionsfraktion
Die Unionsfraktion befürwortet einen neuen Anlauf für die vorgeschlagene Chatkontrolle. „Die Ampel präsentiert sich beim Thema Kinderschutz im digitalen Raum als Total-Blockierer, ohne aber zu erklären, was sie denn stattdessen für einen besseren Kinderschutz vorschlägt“, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher, Günter Krings, dem RND. Er betonte die Notwendigkeit, dass die juristische Ausgestaltung einer Chatkontrolle mit geltenden europäischen und deutschen Grundrechten sowie der EuGH-Rechtsprechung vereinbar sein muss. Dabei seien die Vorschläge der EU-Kommission und der belgischen Ratspräsidentschaft als gute Grundlage zu betrachten.
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