Die in der vergangenen Woche erlassenen Regelungen der niedersächsischen Landesregierung, die einerseits den Besuch von Baumärkten wieder gestatten, aber gleichzeitig die Autowäsche verbieten und auch ein „Besuchsverbot“ enthielten, sorgen weiterhin für Verunsicherung.
Denn mit der aktuellen Verfügung des Landes wurde auch verschärft definiert, welcher Personenkreis noch bei Beerdigungen und Hochzeitsfeiern teilnehmen darf. Die Formulierung „gerade Linie“ ist auch für Rechtslaien relativ einfach als Beschränkung auf Großeltern, Eltern und Kinder (im Sinne von „Abkommenschaft“) zu deuten – vgl. Wikipedia.
Verfügung der Landesregierung läßt keine Interpretationen zu
Die Sprecher von Stadt und Landkreis Osnabrück bestätigten am Samstag auf Nachfrage unserer Redaktion, dass die aktuell vom Land Niedersachsen zu verantwordende Rechtslage die Teilnahme von bspw. Schwestern und Brüdern eines Verstorbenen ausdrücklich verbiete.
Sprecher der Landesregierung interpretieren Verfügung frei um
Nach aktuellen Medienberichten sollen aber sowohl Sprecher der Niedersächsischen Staatskanzlei und des zuständigen Sozialministeriums, das bereits am Samstag wenige Stunden nach Beginn der Gültigkeit die Regelungen zum Besuchsverbot zurückzog, den für Trauerfeiern relevanten Wortlaut anders deuten, als er erlassen wurde.
Keine offizielle Rücknahme des Geschwister-Banns durch das Land Niedersachsen
Fakt ist: Obwohl sich (Stand Sonntagmorgen 09:45 Uhr) bereits zwei Sprecher der Landesregierung öffentlich gegen die noch immer gültige Verfügung positioniert haben, gibt es allerdings noch keine offizielle Rücknahme oder eine entsprechende Pressemitteilung dazu.