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Startseite Deutschland & die WeltCDU-Wirtschaftsflügel drängt auf Einschränkung des Teilzeit-Rechts
Deutschland & die Welt

CDU-Wirtschaftsflügel drängt auf Einschränkung des Teilzeit-Rechts

von Hasepost Redaktion 25. Januar 2026
von Hasepost Redaktion 25. Januar 2026
Foto: dts
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Der Wirtschaftsflügel der CDU fordert eine deutliche Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit. Auf dem Bundesparteitag der Christdemokraten Ende Februar soll ein Antrag mit dem Titel „Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit“ beraten und beschlossen werden, berichtet der „Stern“. Ziel ist es, den Anspruch auf Teilzeit nur noch bei bestimmten Begründungen zu ermöglichen.

MIT fordert Einschränkung des Teilzeitrechts

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) legt dem Bericht zufolge einen Antrag vor, in dem es heißt: „Der Rechtsanspruch auf Teilzeit soll zukünftig nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten.“ Als solche besonderen Gründe werden in dem Papier etwa die Erziehung von Kindern, die Pflege Angehöriger oder Weiterbildungen genannt.

MIT-Vorsitzende Gitta Connemann begründete die Initiative im „Stern“ mit dem Hinweis auf die Verantwortung der Arbeitnehmer: „Wer mehr arbeiten kann, sollte mehr arbeiten. Ergänzende Sozialleistungen sind für echte Ausnahmesituationen gedacht – nicht als Normalfall.“ Teilzeit sei richtig und notwendig „für Familien, für Pflege, für Gesundheit“. Zugleich verwies sie auf den bestehenden Mangel an Fachkräften: „Aber es gäbe auch einen dramatischen Fachkräftemangel. Deshalb müssen wir klar unterscheiden: Freiwillige Teilzeit aus Gründen der individuellen Lebensgestaltung darf nicht dauerhaft durch den Sozialstaat abgesichert werden“, sagte Connemann dem „Stern“.

Bestehende Rechtslage zur Teilzeitarbeit

Derzeit hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland grundsätzlich das Recht auf Teilzeitarbeit. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt. Soweit betriebliche Gründe dem Wunsch nach Teilzeitarbeit nicht ausdrücklich entgegenstehen, muss ein Unternehmen dem Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit zustimmen.

In dem MIT-Antrag wird laut „Stern“ zudem formuliert: „Die Solidargemeinschaft darf nicht die Work-Life-Balance von Aufstockern finanzieren.“ Hintergrund ist dem Bericht zufolge die Kritik, dass Menschen, die freiwillig weniger arbeiten, um mehr Freizeit zu haben, weniger in die Sozialsysteme einzahlen, aber die vollen Leistungen beziehen.

Kritik an freiwilliger Teilzeit

Diese Kritik an freiwillig reduzierter Arbeitszeit war dem „Stern“ zufolge zuletzt auch von Andreas Gassen, Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, geäußert worden. Er bemängelte, dass Personen, die sich für weniger Arbeitszeit entscheiden, zwar geringere Beiträge leisten, dennoch aber den vollen Leistungsumfang der Sozialsysteme in Anspruch nehmen.

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Hasepost Redaktion

Die HASEPOST-Redaktion liefert täglich aktuelle Nachrichten für Osnabrück und die Region. Dieser Artikel basiert auf Basismaterial der dts Nachrichtenagentur, das – sofern gekennzeichnet – durch KI bearbeitet wurde. Der Artikel wurde von unserer Redaktion geprüft, inhaltlich bearbeitet und gegebenenfalls um lokale Aspekte oder weiterführende Informationen aus anderen Quellen ergänzt.

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