Die Äußerungen von Bundeswahlleiterin Ruth Brand bezüglich Bedenken eines Neuwahltermins im Januar stießen auf Kritik von der CDU. Die Unionsfraktion fordert Neuwahlen nach Recht und Gesetz und bezeichnet die Debatte als absurd.
Kritik von der CDU
Zu den Bedenken der Bundeswahlleiterin Ruth Brand äußerte sich Thorsten Frei (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer, in der „Bild am Sonntag“. Er betont, dass die Unionsfraktion selbstverständlich Neuwahlen nach Recht und Gesetz fordert und Brand sich von niemandem instrumentalisieren lassen sollte. Weiterhin warnt Frei vor einer Hängepartie im XXL-Format, die sich Deutschland in der aktuellen Zeit nicht leisten könne. Er betont: „Wir müssen aufpassen, dass wir uns mit einer Debatte auf diesem Niveau international nicht lächerlich machen“. Als Beispiel für eine rasche Durchführung von Neuwahlen zieht er Frankreich heran, wo dies im vergangenen Sommer innerhalb von nur drei Wochen gelungen sei.
Ablehnung von Äußerungen
Auch Carsten Linnemann, der Generalsekretär der CDU, teilt diese Ansicht und bezeichnet die Aussagen Brands als „skandalös und beschämend“. Linnemann sieht in Brands Haltung ein Spiegelbild dessen, was in Deutschland los ist. Für ihn sind klare Regelungen in der Verfassung vorhanden, die eine Einschätzung wie die der Wahlleiterin völlig inakzeptabel machen. Er fügt hinzu: „Ein Land wie Deutschland muss in der Lage sein, auch innerhalb von 60 Tagen Wahlen durchzuführen.“
Dringlichkeit von Neuwahlen
Beide Vertreter der CDU betonen damit die Dringlichkeit und Rechtmäßigkeit von Neuwahlen, was auch in dieser besonderen Zeit sichergestellt werden sollte. Sie hinterfragen dabei die Kompetenz der Bundeswahlleiterin und betonen die Wichtigkeit von verfassungsrechtlichen Regeln, die einen geregelten Ablauf garantieren sollten. Zudem mahnen sie vor internationaler Blamage, sollte Deutschland nicht in der Lage sein, zeitnah und gesetzeskonform Neuwahlen durchzuführen.
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